Schülerbeförderung

Wer bekommt diese Leistung?

Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen. Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs besuchen und die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule mehr als drei Kilometer beträgt, auf den Bus oder Zug angewiesen sind und deren Kosten niemand anderes übernimmt. Als nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs gilt auch eine Schule, die aufgrund ihres Profils gewählt wurde, soweit aus dem Profil eine besondere inhaltliche, organisatorische Ausgestaltung des Unterrichts folgt. Dies sind insbesondere

  • Schulen mit naturwissenschaftlichem
  • musischem, sportlichen oder sprachlichem Profil
  • sowie bilinguale Schulen und Schulen mit ganztägigen Ausrichtungen.

In der Regel werden Schülerinnen und Schüler erst ab der Sekundarstufe II einen Anspruch auf diese Leistung haben, da die schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Hessen überwiegend eine vollständige Kostenübernahme bis zum Abschluss der Sekundarstufe I vorsehen.

Was wird benötigt?

  • Aktuelle Schulbesuchsbescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat des RTV (woraus die mtl. Raten in Höhe von 31,00 € hervorgehen)

Generell wird nur das günstigste Ticket (i. d. R. Schülerticket Hessen) übernommen.

Wie wird die Leistung erbracht?

  • Monatliche Erstattung der Zahlung auf das Konto des Sozialleistungsempfängers