Kultur, Sport, Freizeit

Wer bekommt diese Leistungen?

Kinder und Jugendliche, die während des Leistungsbezuges unter 18 Jahre alt sind.

Was bedeutet „Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe“?

Mit dieser Förderung können Kinder und Jugendliche gemeinsam mit Freunden im Sportverein aktiv sein, ein Instrument lernen oder mit zu einer Ferienfreizeit fahren. Dafür stehen jedem Kind monatlich pauschal 15,00 € oder ein Höchtbetrag von insgesamt 180,00 € pro Jahr (z.B. für eine Freizeit) zur Verfügung.

Ein Zuschuss für folgende Aktivitäten ist möglich für:

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Gesellschaft (z.B. Sportverein)
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikschule)
  • Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. geführte Museumsbesuche, Theaterprojekt)
  • Teilnahme an Freizeiten (z.B. Ferienfreizeit, Ferienspielen, Pfadfinder).

Was wird benötigt?

  • Aktuelle Mitgliedsbescheinigung (Vereine, Musikschule)
  • Elterninformationsbrief (Freizeiten)

Wie wird die Leistung erbracht?

  • Monatliche Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 15,00 € auf das Konto des Sozial-leistungsempfängers oder ein Höchstbetrag von 180,00 € pro Jahr z.B. für eine Freizeit an den entsprechen Anbieter bzw. Sozialleistungsempfänger nach Vorlage eines entsprechenden Einzahlungsbelegs.

BittebeachtenSie:Familiäre Aktivitäten, z.B. Eintritt für das Schwimmbad und Kinobesuche können nicht gefördert werden.