Stabsstelle für Frauen und Gleichstellung

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes legten in Artikel 3, Absatz 2 fest:

  • „Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

und in Artikel 3, Absatz 3:

  • „Niemand darf wegen seines Geschlechts (...) benachteiligt werden."

Die Stabsstelle für Frauen und Gleichstellung wirkt an der Umsetzung dieses Verfassungsauftrages mit, um die berechtigten Interessen von Frauen und Männern im Landkreis im gesellschaftlichen und beruflichen Kontext zu stärken. Ziel ist der Abbau von überholten Rollenvorstellungen und die Stärkung eines selbst bestimmten und souveränen Frauenbildes in der Öffentlichkeit.