Interne Frauenbeauftragte

Die internen Frauenbeauftragten sind nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) bestellt und überwachen dessen Durchführung. Das HGlG gewährleistet ihnen zahlreiche Gestaltungs- und Kontrollmöglichkeiten. Dazu gehören u.a. die Verbesserung der beruflichen Chancen für Frauen in der Verwaltung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ebenso wie die Beseitigung der bestehenden Unterrepräsentanz in einzelnen Bereichen und vor allem in Führungspositionen.

Verwaltungsinterne Arbeitsschwerpunkte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)

  • Beratung und Unterstützung der Dienststelle laut Gesetz
  • Beteiligung an personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen
  • Kinder-Ferienbetreuung für Beschäftigte
  • Fortbildungsangebote für Beschäftigte
  • Mitwirkung am Frauenförderplan
  • Fair in der Sprache