Mittagsverpflegung

Wer bekommt diese Leistung?

Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, sowie Kita- und Hortkinder. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.

Welche Leistung wird erbracht?

Grundsätzlich ist die Mittagsverpflegung bereits im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Das warme Mittagessen in der Schule / Kita ist aber oft teurer als ein Mittagessen zu Hause. Deswegen werden mit dieser Leistung die Mehrkosten ausgeglichen. Erbracht werden die entstehenden Mehraufwendungen für die Teilnahme an einem warmen Mittagessen. Bezahlt werden die gesamten Kosten für ein warmes Mittagessen, jedoch kein Frühstück, keine Snacks und keine Getränke.

Was wird benötigt?

  • Ein aktueller Nachweis des Essensanbieters über die monatlichen Kosten und Angabe der Kontodaten des Anbieters sowie die Vertragsdauer (von bis).

Wie wird die Leistung erbracht?

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des von uns ausgestellten Gutscheins direkt mit dem Essensanbieter.