Ausflüge und Klassenfahrten

Wer bekommt diese Leistungen?

Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, sowie Kita- und Hortkinder. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.

Was kann übernommen werden?

Übernommen werden die tatsächlichen Aufwendungen für eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

Zu den Kosten gehört nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z.B. Sportschuhe, Badezeug, Versicherungen). Diese sind über den Regelbedarf abgedeckt.

Bei mehrtägigen Klassenfahrten gelten die unten angegebenen Höchstgrenzen und werden wie folgt bezuschusst:

  • Inlandsfahrten mit 300,00 €
  • Auslandsfahrten mit 450,00 €

Durch fristgerechtes Einreichen (4 Monate vor Beginn der Fahrt), können sich die, durch das JobCenter zu übernehmenden Kosten erhöhen bei

  • Inlandsfahrten auf 600,00 €
  • bei Auslandsfahrten auf 900,00 €

Was wird benötigt?          

  • Elterninformationsbrief (mit Angabe wann, wohin, Höhe der Kosten, Bankverbindung der Schule/Kita)

Wie wird die Leistung erbracht?

  • Die Kosten werden an die Schule oder Kita erstattet