Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Unterstützung beim Kauf von Verhütungsmitteln

Seit 2020 gibt es im Rheingau-Taunus-Kreis einen Fonds, aus dem verordnete Verhütungsmittel finanziert werden können. Personen, die älter als 22 Jahre sind, müssen Verhütungsmittel selbst bezahlen. Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht. Wer staatliche Leistungen erhält, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann sich ärztlich verordnete Verhütungsmittel jedoch oft nicht leisten. Der Rheingau-Taunus-Kreis unterstützt daher mit einer freiwilligen Kostenübernahme.

Zielsetzung

  • Jede Frau sollte selbstbestimmt entscheiden, wann sie schwanger werden und wie viele Kinder sie bekommen möchte.
  • Verträglichkeit und Sicherheit sollten bei der Wahl einer Verhütungsmethode im Vordergrund stehen, nicht die Kosten.
  • Durch die Gewährung finanzieller Unterstützung bei der Verhütung können ungewollte oder ungeplante Schwangerschaften vermieden werden.

Wer kann einen Antrag stellen und wo?

Wer Leistungen vom Kommunalen Job-Center, dem Fachdienst Soziales oder dem Fachdienst Migration erhält, kann einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Kostenübernahme-Erklärungen werden ausschließlich von folgenden Organisationen nach vorheriger Beratung unbürokratisch ausgestellt:

Diakonisches Werk
Rheingau-Taunus
Gartenfeldstr.15
65307 Bad Schwalbach
Tel-Nr. 06124-7082-100
Fax  06124-7082-200
info@dwrt.de
www.dwrt.de

donum vitae
im Sozialpädagogischen Zentrum
Ehrengartstr. 15
Eingang Storchenallee 2
65201 Wiesbaden
Tel-Nr.  0611-2056806
Fax  0611-2056807
wiesbaden@donumvitae.org
www.donum-vitae-wiesbaden.de

pro familia
Wiesbaden
Langgasse 3
65183 Wiesbaden
Tel-Nr. 0611-450458-0
Fax  0611-450458-16
wiesbaden@profamilia.de
www.profamilia.de

Der Verhütungsmittelfonds ist eine freiwillige Leistung des Rheingau-Taunus-Kreises, auf die kein Rechtsanspruch besteht.