Miet- und Lastenzuschuss

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung familiengerechten und angemessenen Wohnens. Dabei ist zu unterscheiden in Mietzuschuss für ein Zimmer oder eine Wohnung und Lastenzuschuss für eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim. Auch Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind antragsberechtigt.

Maßgeblich für die Höhe des Wohngeldes sind neben den Aufwendungen für die Miete oder Belastung das Gesamteinkommen und die Haushaltsmitglieder.