Leistungen für die Zeit während der Inhaftierung

Antrag auf Zahlung der Miete für die Zeit während der Inhaftierung nach § 29 Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Ich muss eine Haftstrafe antreten. Was passiert mit meiner Wohnung?

Grundsätzlich trägt jeder Mieter die Wohnungsmiete selbst- egal, ob die Wohnung genutzt wird oder nicht. Wer in schwierigen sozialen Verhältnissen lebt und nicht imstande ist, die Miete zu tragen, kann die Übernahme der Miete beim Sozialamt beantragen. Die Wohnung muss dann nicht aufgelöst werden.

Wird die Wohnung gemeinsam mit weiteren Personen bewohnt und wurden bislang Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erbracht, wird während der Dauer der Haft die Mietbelastung grundsätzlich auf die in der Wohnung verbleibenden Personen aufgeteilt, sodass sich deren Leistungsanspruch entsprechend erhöht; eine Übernahme der anteiligen Unterkunftskosten nach §§ 67 ff. SGB XII erfolgt in diesen Fällen nicht.

Der bisherige Sozialleistungsträger ist über den Haftantritt und die voraussichtliche Dauer der Haft unverzüglich zu informieren.

Wie wird die Leistung erbracht? Wer erhält die Zahlung?

Die Leistung wird frühestens ab Kenntnis, d. h. in der Regel ab Eingang des Antrags beim Sozialamt des Rheingau-Taunus-Kreises gewährt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der tatsächlich zu zahlenden Miete.

Die Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII werden vom Sozialamt direkt an den Vermieter überwiesen.

Antrag auf Gewährung eines Barbetrages (Taschengeld) zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens während der Untersuchungshaft gem. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Habe ich ein Recht auf Taschengeld:

Mittellose U-Gefangene können einen Taschengeldantrag stellen. Dieser Antrag muss jedoch durch Einreichung einer Haftbescheinigung verlängert werden. Es besteht die Möglichkeit auf monatliche Verlängerung oder im Quartal. Dies ist von der Situation und Einrichtung abhängig. Der Geldbetrag wird auf das Konto der Einrichtung (JVA, Klinik etc.) überwiesen. Die Einrichtung gibt dieses Geld dann über das Eigengeldkonto an den Inhaftierten weiter.

Wo kann ich einen Antrag stellen?

Bei dem zuständigen Sozialamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Wie kann ich die Mietübernahme während der Haft und/oder Taschengeld beantragen?

Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten bzw. auf Taschengeld ausfüllen. Diesen können Sie sich ausdrucken oder direkt bei der zuständigen Sachbearbeiterin anfordern.