Untere Naturschutzbehörde

In der Unteren Naturschutzbehörde werden Sie informiert und beraten über alles, was mit dem Schutz und der Pflege unserer heimatlichen Natur und Landschaft zusammenhängt.

An die Nutzung und Inanspruchnahme von Natur und Landschaft sind besondere Anforderungen gestellt. Dies betrifft z.B.

  • das Bauen im Außenbereich (hierunter fallen auch Zäune, Gartenhütten und Weideschutzhütten)
  • die Errichtung von Ver- und Entsorgungsanlagen, Sendemasten und Windkraftanlagen
  • die Anlage von Kleingärten
  • die Anlage von Fischteichen
  • die Herstellung von Straßen und Wegen.

Neben der Durchführung von eigenständigen Genehmigungsverfahren oder ordnungsbehördlichen Verfahren, beteiligt sich die untere Naturschutzbehörde in Form von Stellungnahmen u.a. an wasserrechtlichen-, baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Verfahren. Zudem ist sie für die Ausweisung der Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) und Pflege der Naturdenkmale (ND) zuständig. In der Rubrik Formulare / Publikationen finden Sie die Verordnung über die Geschützten Landschaftsbestandteile im Rheingau-Taunus-Kreis sowie eine Liste der Naturdenkmale.

Sollten Sie die Anpflanzung einer Hecke beabsichtigen, oder andere Maßnahmen, die dem Naturschutz dienen, durchführen wollen, stehen hierfür Gelder des naturschutzrechtlichen Ersatzgeldes zur Verfügung, die von der Unteren Naturschutzbehörde auf Antrag vergeben werden. Allgemeine Hinweise zur Eingriffsregelung finden Sie auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

In Fragen der Landschaftspflege verweisen wir Sie auf den Landschaftspflegeverband Rheingau-Taunus e.V.
Bei Fragen, die die landwirtschaftliche Nutzung Ihres Grundstückes betreffen, verweisen wir Sie auf das Amt für den ländlichen Raum. Bei Fragen, die sich auf den Weinbau beziehen, bitten wir Sie, Kontakt mit dem Weinbauamt aufzunehmen. Bei Fragen bezüglich des Waldbaus bitten wir Sie, Kontakt mit der HESSEN FORST aufzunehmen.
Haben Sie Fragen zum Gewässerschutz (Oberflächengewässer, Grundwasser) oder zu Anlagen wassergefährdender Stoffe (z.B. Heizöllagerung), setzen Sie sich bitte mit der Unteren Wasserbehörde in Verbindung.

Eine Übersicht über das hessische Schutzgebietssystem (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete etc.), Biotope und Lebensräume, Pflanzen- und Tiernachweisen sowie weiteren Informationen hierzu, finden Sie im Naturschutzregister Natureg des Landes Hessen.

Falls Sie Fragen zur Hessischen Biodiversitätsstrategie haben, können Sie sich beim Hessischen Umweltministerium informieren.