Veterinäramt

Tierschutz

Auch auf dem Gebiet des Tierschutzes gibt es zahlreiche Aufgaben, die durch das Staatliche Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen wahrgenommen werden. Hierzu gehört die regelmäßige Überprüfung landwirtschaftlicher Tierhaltungen, die Kontrolle von durchreisenden Zirkusbetrieben sowie die Kontrolle „aktenkundig“ gewordener privater Tierhaltungen. Letztere werden meist auf Grund von Hinweisen aus der Bevölkerung oder von Tierschutzvereinen bekannt. Neben dem üblichen Verständnis vom Tierschutz - dem Vorgehen gegen Tierquäler, spielt die Überprüfung und Durchsetzung der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Richtlinien beispielsweise für Mindestanforderungen an Tierhaltungen eine Rolle. Dazu gehört neben der Überprüfung von Tierversuchseinrichtungen auch die Kontrolle von Tiertransporten. Für festgestellte Verstöße stehen fast die gleichen Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung wie bei der Lebensmittelüberwachung, also Verwarnungs- oder Bußgelder und der Erlass von Verwaltungsverfügungen. In gravierenden Fällen sind auch Strafverfahren oder die Einziehung von Tieren möglich.

Lebensmittelüberwachung

Lebensmittelkontrolle findet im Gespräch statt. Neben dem Feststellen von Mängeln gehört zu den Aufgaben der Kontrolleure vor allem auch die Aufklärung und Beratung von Gewerbetreibenden wie Verbrauchern.

Kontrolliert wird in Supermärkten ebenso wie in Gaststätten, Einrichtungen von Gemeinschaftsverpflegungen in Kindergärten, Altenheimen oder Kantinen, in Bäckereien, Metzgereien oder bei Lebensmitteltransporten. Die „Pommesbude“ wird dabei genauso inspiziert wie das Edelrestaurant.

Die Lebensmittelkontrolleure müssen dabei prüfen, ob die Räume sauber sind, das Personal gesund und gepflegt ist, und sie kontrollieren die Lebensmittel vom Tier (Fleisch, Fisch, Milch und die daraus hergestellten Produkte), Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (z.B. Gemüse, Obst, Süßwaren, Saft, Wein), Bedarfsgegenstände wie Essgeschirr, Textilien, Spielwaren und Kosmetika. Große Herstellerbetriebe werden durch spezielle Kontrollteams inspiziert. Sie überprüfen ebenso Lager- wie Zubereitungstemperaturen, Lieferpapiere und die Eigenkontrollen des Betriebes.
Und was passiert, wenn verschimmeltes Brot, verdorbenes Fleisch oder Mäusekot im Vorratslager gefunden wird? Wenn in einem renommierten Hotel im Keller geköchelt wird? Oder verdorbene Salami auf die Pizza kommt? Dann gibt es Verwarnungsgelder, Bußgelder, Vernichtungen von Waren; bis hin zu Strafverfahren oder der Schließung des Betriebes.

Was wird außerdem beanstandet?

  • Lebensmittel, die Krankheitserreger, z. B. Salmonellen enthalten
  • Rückstände und Verunreinigungen wie Schwermetalle, Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel, PCB, Dioxine, Lösungsmittel, Nitrat und Radioaktivität in Lebensmitteln, unzulässige Zusätze von Konservierungs- und Farbstoffen von Lebensmitteln
  • Lebensmittel, die wertgemindert sind (z.B. durch Zusatz von Wasser zu Milch oder schales Bier)
  • Falsche oder fehlende Angaben bei Lebensmitteln.

Aber auch das Umfeld muss sich in einem einwandfreien Zustand präsentieren, denn als Richtschnur gilt: „Hinter der Theke so sauber wie vor der Theke!“ Ist der Bierzapfhahn sauber? Gibt es eine Personaltoilette? Liegen Beschwerden von Verbrauchern vor?

Veterinärwesen

Eine weitere wichtige Aufgabe des Amtes ist die Diagnose von Tierkrankheiten und Tierseuchen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kontrollen von landwirtschaftlichen Betrieben
  • Untersuchungen zur Ermittlung und Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten der Tiere einschließlich der von Tieren auf Menschen und von Menschen auf Tiere übertragbaren Krankheiten
  • Im öffentlichen Interesse liegende Untersuchungen, die dazu dienen, insbesondere bei landwirtschaftlichen Nutztieren die Gesundheit zu fördern, sowie Schäden und Tierverluste zu vermeiden

Ein extremes Beispiel wäre der Ausbruch der Schweinepest. In diesem Fall müssten weiträumig Gebiete gesperrt werden, es müssen fast rund um die Uhr in kurzer Zeit viele tausend Blutproben genommen und durch die Untersuchungsämter analysiert werden, damit der Ausbreitungsgrad der Seuche schnell bestimmt werden kann und gegebenenfalls Tiertransporte nachvollzogen werden können.
Um es möglichst gar nicht erst so weit kommen zu lassen, finden regelmäßige Untersuchungen der landwirtschaftlichen Tierhaltungen sowie der von Jägern geschossenen Wildschweine statt. Für diese, technisch teilweise sehr aufwendigen Untersuchungen, stehen dem Amt die Staatlichen Untersuchungsämter des Landes Hessen zur Verfügung.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Der Fachdienst III.8 Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Rheingau-Taunus-Kreises hat eine Vielzahl an Aufgaben und Kontrollfunktionen, die nicht unbedingt auf den ersten Blick miteinander in Verbindung gebracht werden, die bei näherem Hinsehen aber durchaus in einem logischen Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit einen interessanten und wichtigen Bereich der Kreisverwaltung darstellen.