Informationen und Maßnahmen

Die Integration in ein neues Lebensumfeld ist ein dynamischer Prozess, der viele Lebensbereiche gleichzeitig berührt. Menschen, die aus anderen Ländern im Rheingau-Taunus-Kreis zugewandert sind, stehen vor der Herausforderung, sich in unbekannten Systemen zurechtzufinden und Neues zu erlernen. Dies erfordert in vielen Fällen eine Langzeitperspektive.

Der Rheingau-Taunus-Kreis hat daher eine digitale Plattform aufgebaut, um Informationen zu wichtigen Themenbereichen, wie z. B. Beschäftigung, Bildung, Basisversorgung oder Aufenthaltsrecht, zentral zu bündeln und zugewanderten Menschen zugänglich zu machen.

Integrationsstrategie

Im Jahr 2016 beschloss der Kreistag die „Integrationsstrategie für den Rheingau-Taunus-Kreis“, die mit zahlreichen Mitwirkenden aus der Bevölkerung, Wirtschaft, Politik, Sport, Ehrenamt, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Institutionen, Kammern und Vereinen im Rahmen eines für alle offenen Beteiligungsverfahrens entwickelt wurde. Die Schwerpunktthemen konzentrieren sich auf die für die Gesellschaft grundsätzlich wichtigen Bereiche Bildung, Gesundheit, Wohnen, Gemeinwesen, Kultur und Arbeit.

Gleichwohl der damalige Handlungsbedarf stark durch die hohe Zahl der geflüchteten Personen und deren Bedürfnisse geprägt war, richten sich die Maßnahmen und Projekte auf Basis der Integrationsstrategie daran aus, Chancengleichheit und Teilhabe für alle Menschen erreichbar zu gestalten.

Handlungsleitend sind die in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundwerte im Sinne der Gleichheit aller Menschen sowie die Betonung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.  Die in Absatz 3 getroffene Aussage „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ ist von zentraler Bedeutung.

Die Neuausrichtung und/oder Weiterentwicklung von Aktivitäten und Maßnahmen stehen in dynamischem Bezug zu gesellschaftlichen Wandlungsprozessen und politischen Vorgaben. Sie sind einem kontinuierlichen Anpassungsprozess unterworfen.

Die Vielfalt im Miteinander kann Synergien und Ressourcen schaffen. Mittel zur Förderung von Aktivitäten und Projekten in diesem Rahmen werden regelmäßig in den Kreishaushalt eingestellt und abgerufen.

WIR-Vielfalt und Teilhabe

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration verfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie WIR-Vielfalt und Teilhabe das Ziel, eine zukunftsorientierte, teilhabegerechte, rassismus- und diskriminierungsfreie Integrationspolitik für Menschen mit Migrationsgeschichte und der Gesamtgesellschaft umzusetzen.

Der Rheingau-Taunus-Kreis ist seit 2014 Teil dieses Förderprogramms. In aktiver Vernetzung mit Kolleginnen und Kollegen aus, aktuell 33 Kommunen hessenweit, arbeitet die WIR-Koordination im Rheingau-Taunus-Kreis an den genannten Zielen.

Aufgaben und Angebote:

  • Projektplanung, -organisation und –durchführung: themenbezogene Projekte, Veranstaltungen, Workshops, Seminare für Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte des Rheingau-Taunus-Kreises sowie Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner.
  • Vernetzung der kreisweiten Akteurinnen und Akteure im Bereich Vielfalt und Teilhabe.
  • Integrationslotsinnen/-lotsen, Laiendolmetscherinnen/-dolmetscher: Unterstützung der Kommunen bei dem Aus- und Aufbau der jeweiligen Strukturen.
  • Moderne Verwaltungssprache – freundlich, korrekt, klar: Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei deren Umsetzung.
  • Interkulturelle Woche: jährliche Planung und Koordination.
  • Integrationspreis: Ausschreibung und Verleihung alle zwei Jahre.
  • Integrationskommissionen/Ausländerbeiräte: kreisweite Vernetzung der Gremien.