Überblick über Zuweisungen und Unterkünfte für geflüchtete Menschen im Kreisgebiet

Wöchentlich werden dem Rheingau-Taunus-Kreis durch das Land Hessen geflüchtete Menschen zugewiesen, die im Kreisgebiet aufgenommen werden müssen. Um die neu ankommenden Geflüchteten adäquat unterzubringen, ist der Landkreis stetig auf der Suche nach geeignetem Wohnraum. Die Sporthalle auf dem Taubenberg beispielsweise war nur eine Notunterbringung, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Der Kreis arbeitet mit Hochdruck an der Planung und dem Ausbau verschiedener Unterkünfte im Kreisgebiet und ist weiterhin auf der Suche nach privatem Wohnraum, der sich für die Unterbringung eignet. Meldungen bitte an: wohnraum@rheingau-taunus.de.

Die Planung bezüglich des geeigneten Wohnraums für Geflüchtete wird dadurch erschwert, dass die uns genannten Zuweisungsprognosen nicht immer mit der realen Anzahl an Menschen, die tatsächlich bei uns ankommen, übereinstimmt. Um die Entwicklung übersichtlich und transparent darzustellen, finden Sie hier  wöchentlich aktuelle Infos zu den Zahlen der Geflüchteten, zu den Kapazitäten in den Unterkünften und zum Stand des Aufbaus weiterer Unterbringungsmöglichkeiten.

Unterbringung Geflüchtete im Rheingau-Taunus-Kreis

Der Rheingau-Taunus-Kreis ist gezwungen, an verschiedenen Stellen im Kreisgebiet Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete zu schaffen. Weil uns diesbezüglich viele Fragen erreichen, haben wir zu diesem Thema ein FAQ eingerichtet:

Fragen und Antworten

Die Zuweisungsprognose der aufzunehmenden Geflüchteten wird jeweils zu Beginn eines Quartals durch das RP Darmstadt bekannt gegeben. Es werden damit die wöchentlichen Zuweisungen aus der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen bis zum Ende des laufenden Quartals bzw. bis zur Veröffentlichung der Prognose für das darauffolgende Quartal festgelegt. Diese quartalsweisen Prognosezahlen bilden auch die Grundlage für die Unterkunftsplanung des RTK.

Während des laufenden Quartals kann es jedoch passieren, dass die realen Zuweisungen auf Grund von unvorhergesehenen und unplanbaren Ereignissen schwanken. Wenn z. B. wie zu Beginn des russischen Angriffskrieges erheblich mehr Menschen in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen ankommen als geplant, müssen auf Grund der dortigen begrenzten Kapazitäten auch die Zuweisungen an die Städte und Landkreise erhöht werden. Wenn andererseits erheblich weniger Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung ankommen, werden aus Gießen auch weniger Personen weitergeleitet. Diese mitunter sehr ausgeprägten Schwankungen erschweren eine exakte Bedarfsplanung.

Summiert man alle Plätze in den Unterkünften und zieht die Gesamtzahl der Geflüchteten ab, erhält man die noch freien Plätze in den Unterkünften. Jedoch ist nicht jeder freie Platz aus mathematischer Sicht in der Realität belegbar. Beispiele: Ein Zimmer, das Platz für 6 Personen bietet und in dem eine fünfköpfige Familie wohnt, kann nicht zusätzlich durch einen alleinstehenden Mann belegt werden. Einige Personen müssen aus medizinischen oder sonstigen Gründen in einem Einzelzimmer untergebracht werden. Außerdem kann es sein, dass Zimmer renoviert werden müssen oder sind aus anderen baulichen Gründen nicht nutzbar (z. B. Wasserschaden, Ausfall der Heizung). In Geisenheim sind derzeit einige der durch den Brand obdachlos gewordenen Personen untergebracht.

Natürlich wird durch Planung und der Kommunikation mit den Sozialarbeitern und der Sozialbetreuung in den größeren Unterkünften eine optimale Ausnutzung aller Kapazitäten angestrebt, aber nicht immer können alle Plätze aus humanitären Gründen voll ausgeschöpft werden.

Zunächst verringert sich die Zahl der belegbaren Plätze entsprechend der Zuweisung an Geflüchteten, sprich: Umso mehr Menschen dem RTK zugewiesen werden, umso kleiner wird die Zahl der belegbaren Plätze in den Unterkünften. Deshalb arbeitet der Kreis mit Hochdruck daran, weitere Unterkünfte in Planung für die Belegung vorzubereiten. Sobald neue Unterkünfte in Betrieb gehen, erhöht dies die Zahl der belegbaren Plätze. Weiterhin kommt es auch vor, dass Geflüchtete die Unterkunft wieder verlassen, zum Beispiel weil sie abgeschoben werden, oder weil sie eine eigene Wohnung gefunden haben. Dann geht die Zahl der belegbaren Plätze entsprechend nach oben.

Sie können beispielsweise vor Ort ehrenamtlich unterstützen. Um Informationen dazu zu erhalten und auch Details, in welcher Form Unterstützung gebraucht wird, wenden Sie sich am besten direkt an die jeweilige Stadt/Gemeinde, wo Sie helfen möchten.

Informationen zur Notunterkunft

Landrat Sandro Zehner informierte über Hintergründe und den Stand der Notunterkunft.

Hier die Präsentation dazu.

Termine

  • Infoveranstaltung Freigabe der Sporthalle am Taubenberg am 21. März, 16:00 Uhr, Taubenberghalle
  • Anliegerversammlung zur Gemeinschaftsunterkunft Paul-Ehrlich-Straße 2 in Idstein am Dienstag, 12. März, 17:00 Uhr, Stadthalle Idstein, Saal 3
  • Infoveranstaltung zum Aufbau der Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Hünstetten am 5. Februar, 19:00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Hünstetten-Wallbach
  • Infoveranstaltung zur Gemeinschaftsunterkunft in der Taunus-Kaserne am
    31. Januar, 19:00 Uhr, Römerhalle,
    Heidenrod-Kemel