Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Das Hessische Umweltamt schreibt:

Für Menschen ist die Viruserkrankung ungefährlich, denn das Virus wird nicht auf Menschen übertragen. Selbst vom Verzehr von infiziertem Schweinefleisch geht kein gesundheitliches Risiko aus. Die Seuche befällt stattdessen ausschließlich Haus- und Wildschweine. Für diese Tiere verläuft eine Infektion fast immer tödlich. Da eine Impfung nicht verfügbar ist und auch in absehbarer Zeit nicht verfügbar sein wird, ist die Eindämmung der Seuchenausbreitung die wichtigste Maßnahme.

Übertragungswege

Die Übertragung des Virus erfolgt direkt von Tier zu Tier, z.B. im Stall, bei Transporten, in Viehsammelstellen, auf Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch den Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen. Auch über kontaminiertes Material wie z.B. landwirtschaftlich genutzte Geräte, Futtermittel, Speiseabfälle, Kleidung, oder Jagdutensilien kann eine Übertragung erfolgen.

Speisereste in verschlossenen Müllbehältern entsorgen

Alle Bürgerinnen und Bürger können bei der Eindämmung und Prävention helfen: Infiziertes Fleisch oder ebensolche Wurst ist zwar für Menschen ungefährlich, aber weggeworfene Speisereste z. B. an Autobahnen oder Landstraßen werden von Wildschweinen gefressen und können die Ausbreitung der Seuche bedeuten. Bitte werfen Sie daher Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter!

Bekämpfung der Seuche

Um die Schäden bei einem Seuchenausbruch möglichst gering zu halten, ist es wichtig, die Einschleppung frühestmöglich nachzuweisen. Tot aufgefundene Wildschweine sind oftmals das erste Anzeichen. Daher sollten diese sogenannten Indikatorwildschweine unbedingt auf ASP untersucht werden. Jagdausübungsberechtigte erhalten für eine Probeentnahme eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro. Außerdem können die Proben mit voradressierten Umschlägen für die Absenderin bzw. den Absender kostenfrei direkt an das Hessische Landeslabor verschickt werden.

Afrikanische Schweinepest (ASP) - Fragen und Antworten für die Menschen im RTK

Der Rheingau-Taunus-Kreis ist von den Maßnahmen der Afrikanischen Schweinpest (ASP) betroffen. Weil uns diesbezüglich viele Fragen erreichen, haben wir zu diesem Thema ein FAQ eingerichtet:

Fragen und Antworten

Stand jetzt gibt es keinen Fund eines infizierten Tieres im Rheingau-Taunus-Kreis.

Der Rheingau-Taunus-Kreis liegt aber nach dem bestätigten Fall von ASP im Landkreis Groß-Gerau in Teilen in der „Sperrzone I“ (sogenannte Pufferzone) rund um den Fundort eines infizierten Tieres im Landkreis Groß-Gerau.

Ein Jagdverbot gilt innerhalb der Pufferzone nicht.

Bei einem am Wochenende (16. Juni) gefundenen verendeten Wildschwein aus dem RTK wurden durch das Veterinäramt Proben entnommen und zur Untersuchung ins Hessische Landeslabor geschickt. Das Ergebnis der Untersuchung war negativ.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt.

Nein, Menschen können sich mit dem Virus nicht infizieren. Selbst der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch birgt kein gesundheitliches Risiko.

Ja! Auch beim Verzehr von kontaminiertem Schweinefleisch besteht keine Gefahr, denn das Virus wird nicht auf den Menschen übertragen. Die angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen verhindern außerdem, dass Schweinefleisch von infizierten Tieren in den Verkehr gebracht wird.

Die ASP ist für Hausschweine ansteckend und verläuft fast immer tödlich. Infizierte Hausschweinebestände müssen getötet werden.

Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme sowie  Durchfall und Blutungsneigung in Form von Haut- und Nasenblutungen. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft (z.B. Liegenbleiben in der Suhle) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientierung. Sauen können verferkeln (Fehlgeburten). Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter von Schweinen gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb von einer Woche.

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest kann direkt von Tier zu Tier (beispielsweise im Stall, bei Transporten, in Viehsammelstellen, auf Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch den Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen bzw. umgekehrt) übertragen werden sowie indirekt über kontaminiertes Material (landwirtschaftlich genutzte Geräte, Futtermittel, Speiseabfälle, Kleidung, Jagdutensilien).

Der schnellste Übertragungsweg ist der Kontakt mit Blut oder bluthaltiger Flüssigkeit, da diese eine hohe Konzentration des Virus enthalten. Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion schon aus! Daher ist die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Auch Körpergewebe infizierter Tiere kann infektiös sein und die Ansteckung somit auch über die Kadaver von infizierten Tieren erfolgen.

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist zudem sehr widerstandsfähig gegenüber Umwelteinflüssen und kann im Fleisch infizierter Schweine sowie daraus gewonnener Erzeugnisse und Zubereitungen lange (z.B. in Parma-Schinken über ein Jahr, in tiefgefrorenen Schlachtkörpern viele Jahre) infektiös bleiben.

Dadurch ist auf diesem Weg eine Ausbreitung sowohl über große Zeiträume als auch Distanzen möglich und wurde bereits bei früheren Seuchengeschehen immer wieder beobachtet.

Aber auch über Transportfahrzeuge und Personen, die aus betroffenen Regionen zurückkehren und hier mit Schweinen in Kontakt kommen, könnte das Virus weiterverbreitet werden.

Erstes Ziel nach einem Ausbruch ist es, eine Weiterverbreitung der Seuche über eine größere Fläche zu verhindern. Hierzu müssen die im Seuchenausbruchsgebiet lebenden und mit dem Virus infizierten Wildschweine in dem betroffenen Gebiet gehalten werden. Dies kann unter anderem durch eine Umzäunung des Gebietes erreicht werden.

Zaunmaterial wurde im Zuge der Prävention bereits beschafft und eingelagert.

In mehreren Landkreisen haben bereits Übungen für den Ausbruch der ASP in Hessen stattgefunden. Neben der Veterinärverwaltung sind Polizei, Feuerwehr und Firmen, die bei der Tötung und Entsorgung von Hausschweinen unterstützen können, in diese Übungen eingebunden.

Schweine haltende Betriebe müssen auf die strenge Einhaltung der vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen achten. Gras, Heu und Stroh, das in den betroffenen Gebieten geerntet wurde, darf nur unter bestimmten Bedingungen in Schweinehaltungen verwendet werden. Die angeordneten Verbringungsregelungen sind zu beachten.

Aktiv gegen die Verbreitung von ASP können nicht nur Tierhalter sowie Jägerinnen und Jäger handeln, sondern auch jede Bürgerin und jeder Bürger können wirksame Maßnahmen treffen. Denn infiziertes Fleisch oder ebensolche Wurst ist für Menschen ungefährlich, aber weggeworfene Speisereste z. B. an Autobahnen oder Landstraßen werden von Wildschweinen gefressen und könnten die Ausbreitung der Seuche bedeuten. Bitte werfen Sie daher Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter!

Sollten Sie ein totes Wildschwein sehen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt.

Veterinäramt RTK: Telefon 06124 510-691, erreichbar während der üblichen Dienstzeiten Mo-Do 08:00-15:30 Uhr, Fr 08:00-12:30 Uhr. Außerhalb der Dienstzeiten: Telefon 06124 510-799.

Sofern Ihnen der für dieses Gebiet zuständige Jagdausübungsberechtigte bekannt ist, informieren Sie bitte auch diesen.

Damit ermöglichen Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn um die ASP wirksam bekämpfen zu können, ist es erforderlich, einen Ausbruch der Tierseuche so früh wie möglich zu erkennen.

Zudem verwesen die Tierkörper von verendeten Wildschweinen relativ langsam. In der Kombination mit der hohen Umweltstabilität des ASP-Virus stellt das Auffinden, Bergen und Beseitigen von diesen Stücken bei Auftreten der ASP einen zentralen Punkt in der Bekämpfung dieser Tierseuche bei Wildschweinen dar.

Bitte melden Sie daher tot aufgefundene Wildschweine immer den zuständigen Veterinärbehörden!

Sie haben noch mehr Fragen? Weitere Informationen zum Beispiel für Jäger, für Landwirte, für Betroffene von Sperrzonen finden Sie beim Hessischen Umweltamt.

Veterinärwesen ASP

Zentrale

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Telefon: 06124 510-691 (Mo-Do 08:00-15:30 Uhr, Fr 08:00-12:30 Uhr)
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65307 Bad Schwalbach