Rund um den Führerschein

Die Fahrerlaubnisbehörde mit Standort in Bad Schwalbach ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich des Rheingau-Taunus-Kreises zuständig.

Ausnahme:

Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Führerscheine können zur Verwahrung nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.

Terminvereinbarung:

Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.