Führerscheine laufen ab!

Führerscheine werden seit dem 19. Januar 2013 in Deutschland nur noch für fünfzehn Jahre befristet ausgestellt. Da aber noch ältere Modelle, die früher unbefristet ausgestellt wurden und lebenslang galten, im Umlauf sind, müssen diese jetzt alle nach und nach umgetauscht werden. Der Gesetzgeber hat großzügige Fristen eingeräumt, die in der nachstehenden Tabelle abgelesen werden können.

Bitte beachten Sie:

Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen und der hohen Terminnachfrage in den Führerscheinstellen hat der Bund im Januar 2022 beschlossen, dass der nicht fristgerechte Umtausch der Führerscheine einstweilen nicht mit einem Verwarngeld sanktioniert wird. Es wird eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Kartenführerscheins eingeräumt.

Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998

GeburtsjahrFrist für den Umtausch
Vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025


Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999

AusstellungsjahrFrist für den Umtausch
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.01.201319.01.2033

 

Benötigen Sie eine Karteikartenabschrift Ihres Führerscheins?
Bitte nutzen Sie folgenden Link: Antrag Karteikartenabschrift

oder senden Sie eine E-Mail an: karteikartenabschrift@rheingau-taunus.de
und teilen Sie uns bitte folgende Informationen mit:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Name im Führerschein? Name auf den der damalige Führerschein ausgestellt wurde?
  • Behörde, welche die Führerscheindaten erhalten soll

Die Karteikartenabschrift wird direkt an die zuständige Behörde übermittelt.
Haben Sie Fragen rund um den Umtausch? Unter folgender E-Mailadresse erhalten Sie Auskünfte: umtausch@rheingau-taunus.de

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund des hohen Anfrageaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen kann, bis Sie eine Antwort erhalten. Auch die Bearbeitung der eingereichten Anträge beansprucht aufgrund des hohen Aufkommens aktuell mehr Zeit.
Der „alte“ Führerschein wird Ihnen entwertet wieder ausgehändigt. Dies geschieht ohne separate Nachfrage.