Erteilungsarten

Den Bürgerinnen und Bürgern des Rheingau-Taunus-Kreises steht für alle Dienstleistungen rund um den Führerschein die Fahrerlaubnisbehörde in Bad Schwalbach zur Verfügung. Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Erteilungsarten der Fahrerlaubnisse.

Adressänderung

Der Führerschein ist kein Ausweisdokument und somit in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass gültig. Bei Wohnungswechsel muss der Führerschein daher nicht geändert werden.

Falls der Geburtsname im Führerschein eingetragen ist, ist bei einer Namensänderung eine Berichtigung im Führerschein ebenfalls nicht erforderlich.

Begleitetes Fahren

Seit dem 1. Oktober 2006 ist begleitetes Fahren ab 17 Jahren im Rahmen eines Modellversuchs auch in Hessen möglich.

Da sich der Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" in der Praxis bewährt hat, wird er zum 01.01.2011 in das Dauerrecht überführt.

Viele Jugendliche können es nicht erwarten, endlich am Steuer sitzen zu dürfen. Dennoch sollte man eines nicht übersehen: Fahranfänger haben ein überdurchschnittliches Unfallrisiko. Mangelnde Fahrerfahrung ist zumeist die Ursache. Das eigene Können wird oftmals überschätzt; kritische Situationen unterschätzt. Damit Sicherheit den jungen Fahranfängern zugute kommt, sollen sie sich mit der Einführung des Modellversuchs Begleitetes Fahren ab 17 Erfahrung verschaffen können. Der Grundgedanke dabei ist: Mehr Fahrpraxis - mehr Routine - mehr Erfahrung. Die Folge davon ist: Weniger Risiko - weniger Gefahr - weniger Unfälle".

Kriterien zur Teilnahme am Begleiteten Fahren:

  • Die Antragstellung "BF 17" ist frühestens mit 16,5 Jahren möglich.
  • Der 17-jährige darf, nach bestandener Fahrprüfung, bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung eingetragenen Person fahren.
  • Die Fahrberechtigung ist nur in Deutschland gültig. Sie gilt nicht im Ausland.
  • Alle Begleitpersonen müssen namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren ununterbrochen ihren Pkw-Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als 1 Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg haben.

Weitere Informationen sind bei der Fahrschule direkt oder bei der Fahrerlaubnisbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises erhältlich.

Die Fahrerlaubnis können Sie Online beantragen. Dafür sind folgende Voraussetzungen nötigt:

  • Online-Ausweis eID oder Registrierung im Servicekonto Hessen (falls noch nicht vorhanden, finden Sie den passenden Link im Portal der Antragstellung)
  • Bilddatei oder Smartphone zur Aufnahme Ihres Foto
  • Angaben zur Fahrschule
  • Angaben zur Begleitperson
  • Unterschrift
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • Nachweis des Sehvermögens
  • Zahlungsmöglichkeit

Bei persönlicher Vorsprache ist ein Termin Online zu vereinbaren und folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • Antrag auf Erteilung BF17
  • Beiblatt für Begleitpersonen (Vordruck jeweils für eine Begleitperson) + Führerscheinkopie + Karteikartenabschrift wenn der Führerschein von einer anderen Behörde als dem Rheingau-Taunus-Kreis ausgestellt wurde.
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • Biometrisches Lichtbild

Die Vordrucke der Anträge finden Sie rechts unter "Formulare".

Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Den Führerschein und die Erweiterung können Sie bei uns online beantragen. Die nötigen Daten und das Lichtbild können Sie im dafür vorgesehenen Online-Dienst hochladen. Voraussetzung ist ein Mindestalter des Antragstellers/der Antragstellerin von 16 Jahren alt (Voraussetzung für die Nutzung der eID).

Was Sie für Ihren Online-Antrag benötigen

  • Online-Ausweis eID oder Registrierung im Servicekonto Hessen (falls noch nicht vorhanden, finden Sie den passenden Link im Portal der Antragstellung)
  • Bilddatei oder Smartphone zur Aufnahme Ihres Foto
  • Angaben zur Fahrschule
  • Unterschrift
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung (Nicht bei Erweiterung)
  • Nachweis des Sehvermögens
  • Zahlungsmöglichkeit

Der digitale Führerscheinantrag bietet gegenüber dem Papierantrag große Vorteile für Antragstellende und Sachbearbeitung:

  • Die Authentifizierung der Antragstellenden erfolgt ohne Behördengang und sicher über die eID mit der AusweisApp2 beziehungsweise durch das Servicekonto Hessen
  • Das von den Antragstellenden eigenständig hochgeladene Lichtbild / Selfie wird bereits im Antrag biometrisch geprüft
  • Antragstellende können den Zahlungsvorgang bequem per PayPal durchführen
  • Die Antragsdaten und vollständigen Anlagen werden direkt in das Fachverfahren der Sachbearbeitung übertragen

Bitte beachten Sie bei dem Erweiterungsantrag der C- und D-Klassen die Merkblätter rechts in der Box.

Folgende Antragsunterlagen müssen bei einer persönlichen Vorsprache vorgelegt werden:

  • Der ausgefüllte und unterzeichnete Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • Biometrisches Lichtbild für Personaldokumente (ohne abgerundete Ecken)
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung

Die Antragsunterlagen können über die Stadt - bzw. Gemeindeverwaltung oder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Bei Vorsprache auf der Fahrerlaubnisbehörde ist die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses in Verbindung mit einer gültigen Meldebescheinigung erforderlich.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 43,40 EUR.

Die Unterlagen, die bei einer Erweiterung einer Fahrerlaubnis vorzulegen sind, hängen von der beantragten Fahrerlaubnisklasse und dem Vorbesitz des Antragstellers ab. Details hierüber sind bei der Fahrschule oder bei uns zu erfragen.

Zur Beantragung einer Erweiterung der Fahrerlaubnis nutzen Sie bitte ebenfalls den Antrag zur Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis!

Führerscheinentzug

Dieser Abschnitt betrifft die Neu- bzw. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach gerichtlichem oder behördlichem Entzug.

In der Regel werden Sie rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist von der Führerscheinstelle angeschrieben. In dem anschreiben wird Ihnen mitgeteilt, was Sie unternehmen müssen bzw. welche Unterlagen notwendig sind.(Informationen zum Neu- / Wiedererteilungsantrag)

Der Antrag kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • Beiblatt zum Neuerteilungsantrag
  • Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart * 0 * (beim Einwohnermeldeamt)  Dieses darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein!
  • Die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ist erforderlich, da der Kartenführerschein auch Ihre Unterschrift beinhaltet.
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Zusätzlich bei den Klassen B und BE (Pkw bis 3,5 Tonnen): Sehtest
  • Zusätzlich bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Zusätzlich bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE Augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6.2.2 der FeV
  • Zusätzlich bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE: Erste Hilfe-Kurs (wenn dieser nicht bereits bei der Führerscheinstelle nachgewiesen wurde)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Einzelfall die endgültigen Voraussetzungen erst nach Antragstellung (ca. 8 Wochen) festgelegt werden.

Insbesondere ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung ( MPU) erforderlich bei erstmaligem Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr, wiederholtem Entzug der Fahrerlaubnis, Betäubungsmittelkonsum, schwerwiegenden Eintragungen im Führungszeugnis oder sonstige offenkundige erhebliche Eignungsmängel.

  • Auftrag zur ärztlichen Untersuchung
  • Auftrag zur medizinisch-psychologischen Untersuchung
  • Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen

Gebühren:

Die Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis beträgt 155,30 €.

Rücknahme eines Antrages auf Neu- / Wiedererteilung der Fahrerlaubnis:

Falls Sie Ihren Antrag auf Neu - / Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurückziehen möchten oder müssen, können Sie dies mit diesem Formular tun um weitere Kosten zu vermeiden.

Internationaler Führerschein

Für den internationalen Führerschein sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses bitte mit Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, die nicht älter als 3 Monate sein darf)
  • Biometrisches Lichtbild für Personaldokumente (ohne abgerundete Ecken)
  • EU-Kartenführerschein
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der Führerschein nicht in Bad Schwalbach oder in Rüdesheim am Rhein ausgestellt sein sollte

Die Verwaltungsgebühr beträgt 16,00 EUR.

In der Regel wird der internationale Führerschein sofort ausgestellt und ist für drei Jahre gültig. Es ist möglich, diesen mit Vollmacht beantragen zu lassen, wenn bereits der EU-Kartenführerschein vorliegt. Der Bevollmächtigte hat außer den o.g. Unterlagen des Betreffenden seinen Personalausweis oder Reisepass sowie die auf ihn ausgestellte Vollmacht vorzulegen.

Wichtig:

Sofern noch kein EU-Kartenführerschein vorliegt, muss dieser mitbeantragt werden.
Die Beantragung eines internationalen Führerscheins über einen Bevollmächtigten ist in diesem Fall nicht möglich. Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist daher zwingend erforderlich.
Die benötigten Unterlagen können auch dem Merkblatt entnommen werden.

Kraftfahrtauglichkeit

Falls eine Überprüfung der Kraftfahrtauglichkeit durch die Führerscheinstelle angeordnet wurde, ist es möglich, dass eine fachärztliche oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchgeführt werden soll.

Hier finden Sie die jeweiligen Antragsformulare und ein Verzeichnis der entsprechenden Beratungsstellen.

Probeführerschein

Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen AM, L und T) wird gleichzeitig eine 2-jährige Probezeit festgelegt. Bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß oder 2 weniger schwerwiegenden Verstößen innerhalb der Probezeit ist die Durchführung eines Aufbauseminars für verkehrsauffällige Fahranfänger - ASF - notwendig. Es handelt sich um ein Verkehrsseminar, welches in Gruppen durchgeführt wird und aus 4 theoretischen Sitzungen und einer Fahrprobe besteht (keine Prüfung !).

Sofern ein derartiger Kurs angeordnet werden muss, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Sofern es nach diesem Kurs zu einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen kommt, erfolgt eine Verwarnung mit dem Hinweis, dass der Führerschein bei der nächsten Auffälligkeit mit einer 3-monatigen Sperrfrist entzogen werden muss.

Punktekonto

Beim Erreichen von 4 oder 5 Punkten im Fahreignungsregister erfolgt eine schriftliche Ermahnung mit Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.
Dieses Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Teilmaßnahmen sind durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter aufeinander abzustimmen. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und ist als Einzelmaßnahme durchzuführen.

Die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar führt bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten zu einem Abzug von einem Punkt, sofern die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung Seminars bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird. Der Besuch des Fahreignungsseminars führt nur einmal innerhalb von fünf Jahre zu einem Punkteabzug.
Beim Erreichen von 6 oder 7 Punkten im Fahreignungsregister erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Eine Punktereduzierung durch Teilnahme an diesem Aufbauseminar ist jedoch nicht möglich.

Sofern es trotz der vorgenannten Maßnahmen zu einem weiteren Punkteanstieg kommt, wird die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten und mehr mit einer Sperrfrist von 6 Monaten entzogen. Die Neuerteilung ist nach Ablauf der Sperrfrist in einem eigenständigen Antragsverfahren und nach Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens möglich. Der Antrag auf Neuerteilung darf 3 Monate vor Sperrfristende gestellt werden.

Das

Kraftfahrt-Bundesamt
Postfach 2063
24944 Flensburg

informiert jederzeit kostenlos über den aktuellen Punktestand. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich zu stellen. Weitere Infos "rund um die Punkte" finden Sie auch direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Umtausch

Bei einem Umtausch Ihres Führerscheines, z.B. wegen Unleserlichkeit oder Umtausch in den EU-Kartenführerschein, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Umtausch in einen Scheckkartenführerschein (nur zur Vorlage bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
  • Personalausweis oder Reisepass
    (bei Vorlage eines Reisepasses bitte mit Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, welche nicht älter als 3 Monate sein darf)
  • Führerschein
  • Biometrisches Lichtbild für Personaldokumente
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der umzutauschende Führerschein nicht in Bad Schwalbach oder in Rüdesheim am Rhein ausgestellt wurde

Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,30 EUR.

Die benötigten Unterlagen können auch dem Merkblatt entnommen werden.

Umtausch - jetzt auch online!

Sie möchten den Führerschein-Umtausch digital erledigen? Im rechten Kasten finden Sie unter Online-Dienste den Link zum digitalen Antrag.

Wichtige Hinweise:

  • Dieser Antrag dient dazu, einen alten deutschen Führerschein, wie beispielsweise der graue oder rosa Papierführerschein, den unbefristeter Kartenführerschein oder auch den DDR-Führerschein, in den neuen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umzutauschen. Wenn Sie einen ausländischen Führerschein umtauschen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fahrerlaubnisbehörde.
  • Der Umtausch ist verpflichtend: Dabei gibt es Fristen, die beachtet werden müssen. So müssen alle 1971 oder später geborenen Personen ihren Führerschein (wenn bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt) bis 19. Januar 2025 umtauschen.
  • Um den Antrag digital übermitteln zu können, müssen alle benötigten Unterlagen vorhanden sein, sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Was Sie für den digitalen Antrag auf Führerschein-Umtausch brauchen:

  • Um sich zu identifizieren, haben Sie zwei Möglichkeiten:
    1. Personalausweis, Reisepass oder vergleichbares Ausweisdokument. Bei Vorlage eines Reisepasses bitte mit Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, welche nicht älter als 3 Monate sein darf.
    2. Aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitel und PIN mit Kartenlesegerät oder NFC-fähigem Smartphone.
  • Bilddatei eines biometrischen Fotos oder Smartphone zur Aufnahme Ihres Fotos
  • Ihren aktuellen Führerschein
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der umzutauschende Führerschein nicht in Bad Schwalbach oder in Rüdesheim am Rhein ausgestellt wurde
  • Bilddatei Ihres aktuellen Führerscheins oder Smartphone zur Aufnahme des Fotos
  • Zugang zu einer Online-Bezahlmethode, keine Bar-Zahlung oder Zahlung auf Rechnung möglich

Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,30 EUR. Sie kann online per Paypal bezahlt werden. Für diese Onlinebezahlung ist eine entsprechende Funktion im Personalausweis nicht erforderlich.

Wie geht es nach dem Antrag weiter?

Nach Fertigstellung des neuen Führerscheines werden die Inhaberinnen und Inhaber schriftlich informiert. Der neue Führerschein kann dann in der Fahrerlaubnisbehörde in Bad Schwalbach innerhalb eines festgelegten Zeitraumes abgeholt werden. Dieser einmalige Termin vor Ort bleibt  erforderlich, weil der alte Führerschein entwertet werden muss. Wenn Sie den neuen Führerschein vor Ort bei der Kreisverwaltung beantragt haben, wird Ihnen der neue Führerschein von der Bundesdruckerei zugeschickt.

Verlust oder Diebstahl

Nach Verlust oder Diebstahl können Sie einen Ersatzführerschein beantragen. Dieser Beantragung müssen dann folgende Unterlagen vorliegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
    (bei Vorlage eines Reisepasses bitte mit Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, die nicht älter als 3 Monate sein darf), ggf. vorläufiger Personalausweis mit Lichtbild
  • Biometrisches Lichtbild für Personaldokumente (ohne abgerundete Ecken)
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der umzutauschende Führerschein nicht in Bad Schwalbach oder Rüdesheim am Rhein ausgestellt wurde

Die Verwaltungsgebühr beträgt 27,30 EUR.

Der Verlust des Führerscheins ist in Form einer eidesstattlichen Versicherung bei einem Notar oder der Fahrerlaubnisbehörde zu erklären. Die Verwaltungsgebühr für die eidesstattliche Versicherung beträgt 30,70 EUR.

Beim Diebstahl des Führerscheins ist eine Diebstahlsanzeige der Polizei vorzulegen, in der der Führerschein bei den abhanden gekommenen Gegenständen aufgelistet ist.

Die benötigten Unterlagen können auch dem Merkblatt entnommen werden.
 

Wichtig:

Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist zwingend erforderlich.