Handwerkerparkausweis

Seit dem 15. September 2014 können Handwerksbetriebe mit Sitz im Rheingau-Taunus-Kreis den Regionalen Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain nutzen. Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht es Handwerkern, an ihrem jeweiligen Einsatzort im eingeschränkten Halteverbot, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer, in verkehrsberuhigten Bereichen sowie in Bereichen mit Parkscheibenpflicht und auf Bewohnerparkplätzen zu parken.

Der Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain kann bei den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden bzw. Ordnungsämtern in den Städten und Gemeinden des Rheingau-Taunus-Kreises beantragt werden.

Informationen zum Geltungsbereich, Antragsberechtigung, Gebühren, Berechtigung und zuständigen Ansprechpartnern vor Ort finden Sie auf der Homepage der ivm Rhein-Main.