Gewerberecht

Das Gewerbeamt befasst sich u.a. mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und der Erteilung verschiedener gewerberechtlicher Erlaubnisse.
Im Rheingau-Taunus-Kreis wird verstärkt gegen Schwarzarbeit vorgegangen. Das Gewerbeamt ist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach der Handwerksordnung und dem Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig.

Außerdem ist der Rheingau-Taunus-Kreis seit dem 1. April 2016 auch für das Bewachungsgewerbe nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) zuständig. Infos hierzu finden Sie im Merkblatt der IHK Wiesbaden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 a GewO seit dem 1. April 2016 beim Rheingau-Taunus-Kreis gestellt werden muss.

Die Anmeldung von Wachpersonen erfolgt über das Bewacherregister.

Weiterhin erteilt das Gewerbeamt des Rheingau-Taunus-Kreises die Erlaubnis zum Vermitteln von Immobilien und Darlehen sowie zur Durchführung von Bauträger-/Baubetreuer-Geschäften.

Seit dem 01.08.2018 ist die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter (Hausverwaltung) im Sinne des § 34 c GewO ebenfalls erlaubnispflichtig.
Für die Vermittlung von Immobiliardarlehen ist eine Erlaubnis gem. § 34 i GewO gesetzlich vorgeschrieben, die ebenfalls vom Gewerbeamt des Rheingau-Taunus-Kreises erteilt wird.Die erforderlichen Vordrucke finden Sie unter Formulare/Publikationen. Die für die Bearbeitung der Erlaubnisse erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Antragsvordrucken.

Seit dem 1. August 2018 besteht eine Fortbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter (Merkblatt).