Übernahme der Schülerbeförderungskosten

Der Rheingau-Taunus-Kreis ist für die Beförderung und die Erstattung der Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Sekundarstufe I zuständig. Außerdem werden die Fahrtkosten für die Grundstufe der Berufsschule, das erste Jahr einer zweijährigen Berufsfachschule und das erste Jahr der besonderen Bildungsgänge an der Berufsschule (z.B. BzB) übernommen.

Entscheidungen ergehen unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes, zumutbarer Bedingungen, der Interessen des Gesamtverkehrs und des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit über die Beförderungsart.

Grundanträge und Erstattungsanträge für Fahrtkosten sind bei den jeweils besuchten Schulen zwecks Bestätigung der gemachten Angaben abzugeben und dann beim Fachdienst Schulen, Sport, Hochbau und Liegenschaften einzureichen.