Ausbildungsförderung
Voraussetzungen und Ziel
Nach dem BAföG wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit soll dem Einzelnen – unabhängig von der wirtschaftlichen Situation seiner Familie – die Ausbildung ermöglicht werden, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat. Ziel ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.
Welche Ausbildung ist förderungsfähig?
Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von
- weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z. B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10
- Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr)ab Klasse 10
- Fach- und Fachoberschulklassen,deren Besuch eine abschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossen Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Abendhauptschulen
- Berufsaufbauschulen
- Abendrealschulen
- Abendgymnasien und Kollegs
- Höhere Fachschulen und Akademien
- Hochschulen
Schülerinnen und Schüler, der unter Nr. 1 bis 3 genannten Schulen, erhalten Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Welches Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig?
Das Amt für Ausbildungsförderung des Rheingau-Taunus-Kreises ist zuständig, wenn die/der Auszubildende eine der in Nummer 1 bis 8 genannten Schulen besucht und die Eltern im RTK wohnen. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet, zuständig. Zuständig für Studierende ist das Studentenwerk der Hochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist.
Zusätzliche Informationen, Beispiele, Merkblätter und Formulare sowie ein aktueller BAföG-Rechner stehen Ihnen unter www.bafög.de zur Verfügung.