Prävention
Kreispräventionsrat
Der Präventionsrat des Rheingau-Taunus-Kreises wurde im Jahr 1994 gegründet. Die dazu implementierte Geschäftsordnung legte den Fokus auf den Bereich der Kriminalitätsvorbeugung.
Orientiert an gesellschaftlichen Wandlungsprozessen hat der Kreispräventionsrat in einer Sondersitzung im Mai 2022 eine Standortbestimmung vorgenommen, Schwerpunkte und Zielsetzungen mit Ausrichtung auf die Zukunft betrachtet und seine Geschäftsordnung neu justiert. Sie tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Präventionsbegriff ist breit gefächert, gleichwohl liegt die Aufmerksamkeit des Gremiums insbesondere auf vorbeugenden Aktivitäten und Maßnahmen im bildenden und pädagogischen Kontext. Unterschiedliche Zielgruppen können dafür die Adressatinnen und Adressaten sein.
Die Mitglieder des Kreispräventionsrates bekennen sich zur Vielfalt in der Gesellschaft und legen ihrem Handeln und Wirken das Vielfaltsverständnis des Rheingau-Taunus-Kreises zugrunde, das Bestandteil der Geschäftsordnung ist.
Kontakt
Die Geschäftsstelle des Kreispräventionsrates ist beim Büro der Kreisorgane angesiedelt (Ansprechpartner: Franco Matera). Die Aufgaben werden in Verbindung mit dem Fachdienst II.GF "Gleichstellung, Familien, Prävention" (Ansprechpartnerin: Binia Ehrenhart-Rosenberger) umgesetzt.