Fraktionen im Kreis

Kreistagsmitglieder können sich nach der Hessischen Gemeindeordnung zu einer Fraktion zusammenschließen. Diese muss entsprechend der Geschäftsordnung mindestens vier Kreistagsmitglieder umfassen. Parteien und Wählergruppen, die durch Wahlen im Kreistag vertreten sind und nicht die Mindeststärke erlangt haben, erhalten Fraktionsstatus.

Jeder Kreistagsabgeordnete und jede Fraktion können Anträge in den Kreistag einbringen. Fristgerecht eingegangene Anträge sind auf die Tagesordnung der anstehenden Sitzung des Kreistages zu nehmen. Anträge sind nur zu Angelegenheiten zulässig, in denen der Kreis sachlich zuständig ist. Sie müssen eine klare und durch die Verwaltung ausführbare Anweisung zum Gegenstand haben. Beschlussvorlage und –begründung sind voneinander zu trennen. Fraktionen und Gruppen mit Fraktionsstatus erhalten eine finanzielle Unterstützung für ihre Personal- und Sachkosten

Nach der Kommunalwahl am 14. März 2021 haben folgende Parteien Fraktionen gebildet:

CDU: 20 Abgeordnete

  • SPD: 13 Abgeordnete
  • Bündnis 90/Die Grünen: 12 Abgeordnete
  • AfD: 5 Abgeordnete
  • FW: 5 Abgeordnete
  • FDP: 4 Abgeordnete
  • 2 fraktionslose Abgeordnete der Partei DIE LINKE

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