Sportförderung

Rund 41 Prozent der Einwohner im Rheingau-Taunus-Kreis sind Mitglied in einem Sportverein. Um diesen Bürgerinnen und Bürgern ein möglichst umfassendes Angebot zu unterbreiten und um die gesundheitlichen und erzieherischen Werte des Sports voll ausschöpfen zu können, wurde die „Sportförderung“ eingerichtet, die eng mit den Sportvereinen, Sportverbänden, dem Sportkreis Rheingau-Taunus und den Schulen zusammenarbeitet. Was die Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein betrifft, so ist die Bereitstellung von Schulsporthallen für die außerschulische sportliche Nutzung von ganz wesentlicher Bedeutung.

Die Förderung des Sports durch den Rheingau-Taunus-Kreis erfolgt in erster Linie durch Beihilfegewährung bei der Beschäftigung von Übungsleitern, für den vereinseigenen Sportstättenbau, für die Ersatzbeschaffung von Sportgeräten, wenn Schule und Verein diese gemeinsam nutzen sowie für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten.

Generell finden Sie viele Informationen zum Thema Sport unter www.sportkreis-rheingau-taunus.de.

Beihilfengewährung

Ziel der Förderung ist es, durch den Einsatz ausgebildeter Übungsleiter in deren Turn- und Sportvereinen den Sportbetrieb nach zeitgerechten, pädagogischen Erkenntnissen und Trainingsmethoden durchzuführen und so die Vereinsarbeit effektiver zu gestalten. Gefördert wird die Beschäftigung haupt- und nebenberuflicher Übungsleiter der Vereine sowie lizenzierte Jugendleiter.
Die Zuwendung des Rheingau-Taunus-Kreises beträgt in der Regel die Hälfte des Zuschusses, der durch den Landessportbund Hessen bewilligt wird, mindestens jedoch 0,75€.

Sportstättenbau

Der Rheingau-Taunus-Kreis fördert den Bau und die Verbesserung von Spiel-, Sport- und Erholungsanlagen, soweit diese für die Ausübung und die Aufrechterhaltung des Sportbetriebes der Vereine erforderlich ist.
Grundlagen für die Förderung von vereinseigenen Maßnahmen sind

  1. die Platzierung einer Maßnahme auf der Vorschlagsliste für den vereinseigenen Sportstättenbau und
  2. die Vorlage eines gesicherten Finanzierungsplanes.

Der Rheingau-Taunus-Kreis fördert vereinseigene Maßnahmen mit einer Zuwendung bis zu 30 Prozent der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und einem anrechnungsfähigen Höchstbetrag von 60.000€.

Sportgeräte

Der Rheingau-Taunus-Kreis sieht es als ein Ziel an, mitzuhelfen, dass die Vereine und Sportanlagen mit Sportgeräten so ausgestattet sind, dass der Sportbetrieb wirkungsvoll durchgeführt werden kann. Es wird besonders die Beschaffung von Sportgeräten gefördert, die bei normaler Benutzung mindestens drei Jahre halten, für die unmittelbare Sportausübung zwingend erforderlich sind und deren Einzelpreis mehr als 1.000€ beträgt.
Anträge sind formlos über den Magistrat/Gemeindevorstand und den Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport zu richten. Dem Antrag sind ein Angebot der Lieferfirma und ein Finanzierungsplan beizufügen. Eine Kreiszuwendung kann nur dann gewährt werden, wenn vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport Mittel bereitgestellt werden. Die Kreiszuwendung beträgt bis zu 25 Prozent des Anschaffungspreises. Der Nachweis der Anschaffung ist durch Vorlage der Rechnung zu erbringen.

Für Anträge auf Gewährung der jeweiligen Beihilfen wenden Sie sich bitte in schriftlicher Form an den nebenstehenden Kontakt.