Sporthallenvergabe

Die Vergabe von Schulsporthallen erfolgt auf der Grundlage der Schulsporthallenbenutzungsrichtlinien und der Entgeltordnung für die Benutzung von Turn- und Sporthallen im Rheingau-Taunus-Kreis in der jeweils gültigen Fassung.

Als Schulsporthallen gelten Sport-, Turn- und Gymnastikhallen, Kraft- und Konditionsräume sowie Lehrschwimmbecken, die auf Antrag für außerschulische Zwecke zur Verfügung gestellt werden können. Die Mitbenutzung der Schulsporthallen darf den ordnungsgemäßen Schulbetrieb nicht beeinträchtigen. Schulische Veranstaltungen haben in jedem Fall Vorrang vor außerschulischen Nutzungen.

Schulsporthallen werden vorrangig gemeinnützigen Sportorganisationen im Rheingau-Taunus-Kreis zur Ausübung des Sports (Lehr-, Übungs-, Wettkampfbetrieb sowie zur Durchführung von Meisterschaften, Freundschaftsspielen, Turnieren etc.) überlassen. Anderen Nutzern, Betriebssportgemeinschaften, Vereinen, Verbänden, Hobbygruppen u.a. können die Hallen zur Ausübung des Sports nur überlassen werden, wenn die Belange der Schulen und kreisansässigen Turn- und Sportvereine nicht beeinträchtigt werden.

Die Benutzung der Schulsporthallen für nicht sportliche kommerzielle Zwecke wird in der Regel nicht gestattet. In Ausnahmefällen wird auf die Eigenart der Schulsporthallen Rücksicht genommen. Die außerschulische Nutzung ist in der Regel montags bis freitags ab ca. 16.00 Uhr sowie samstags, sonntags und an schulfreien Tagen ab 9.00 Uhr möglich. Die Benutzungszeit endet um 22.00 Uhr. Um 22.15 Uhr müssen alle Personen das Schulgelände verlassen haben. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Schulträgers.

Anträge auf Erteilung einer Zuweisung für eine terminliche Nutzung einer Halle sind mindestens vier Wochen vor dem geplanten Nutzungstermin von einer vom Verein ermächtigten Person zu stellen. Anträge auf periodische Nutzung können nach Bedarf gestellt werden. Terminstornierungen müssen spätestens 14 Tage vor dem angesetzten Termin vorliegen.

Nutzungsanträge und Stornierungen richten Sie bitte unter Einhaltung der Zeitvorgaben schriftlich an den Fachdienst I.7 (Schule, Sport, Hochbau und Liegenschaften).