Kommunales JobCenter & Bürgergeld
Leistungen
Der Rheingau-Taunus-Kreis ist seit 01. Januar 2005 als Optionskommune in alleiniger Zuständigkeit für die Grundsicherung für Arbeitssuchende im Bereich des Sozialgesetzbuches, Zweites Buch (SGB II), verantwortlich. Diese Aufgabe obliegt dem Kommunalen JobCenter.
Das Kommunale JobCenter bietet Beratung und Unterstützung zur Eingliederung in Arbeit und Ausbildung sowie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben ein Recht auf Unterstützung, müssen aber auch bestimmte Mitwirkungspflichten erfüllen.
Im Vordergrund steht dabei die grundsätzliche Bemühung, seinen Lebensunterhalt durch eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ohne Inanspruchnahme von Transferleistungen eigenständig zu finanzieren.
Wer erhält Leistungen nach dem SGB II?
Leistungen nach dem SGB II erhalten nach § 7 Abs. 1 S. 1 SGB II Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die vom Geburtsdatum abhängige Altersgrenze von 65 – 67 Jahren noch nicht erreicht haben
- erwerbsfähig sind
- hilfebedürftig sind
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Leistungen erhalten aber auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Zuständigkeit
Das Kommunale JobCenter ist in drei Standorte mit regionalen Zuständigkeiten aufgeteilt. Die Zuständigkeiten für die einzelnen Städte/Gemeinden entnehmen Sie bitte dem rechtsstehenden Kontaktkasten.
- Standort Bad Schwalbach
- Standort Rüdesheim
- Standort Idstein
Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategien
Fachkräftemangel, Jugendarbeitslosigkeit, Demografischer Wandel, Ausbildungsreife, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Lohngerechtigkeit - dies sind nur einige Begriffe, mit denen sich die Arbeitsmarktpolitik beschäftigt.
- Welche Relevanz haben sie für den Rheingau-Taunus-Kreis?
- Wie stehen sie miteinander in Verbindung?
- Was kann in Zukunft besser gemacht werden?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategie des Rheingau-Taunus-Kreises, welche unter Federführung des Kommunalen JobCenters und der Stabstelle Wirtschaftsförderung und Einbeziehung aller Akteure am Arbeitsmarkt im Rheingau-Taunus-Kreis erstellt wurde. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgte durch das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK).
Die Strategie ist nicht für die operative Umsetzungsebene erstellt worden, sondern gibt konzeptionelle Rahmenbedingungen, Zielvorstellungen und erste Handlungsansätze vor. Sie bezieht nicht nur die arbeitsmarktpolitischen Instrumente mit ein, sondern auch die Kreiswirtschaftsförderung. Die vorliegende Strategie hat eine Gültigkeitszeit für die Jahre 2020 bis 2024. Im Anschluss soll sie fortgeschrieben werden. Allerdings wurde auch diese Strategie von dem Corona-Virus „überrollt“. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die tatsächlichen mittelfristigen Auswirkungen der Pandemie noch nicht belastbar abzusehen. Die in der Strategie erkannten Herausforderungen, wie der Fachkräftemangel, Qualifizierung oder das Beschäftigungspotenzial von Frauen, gewinnen unter Corona-Einfluss an weiterer Relevanz und Brisanz.
Berufenavi.de: Online-Portal zur beruflichen Orientierung
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Das Berufenavi ist eine Navigationshilfe durch die vielen Angebote zur Beruflichen Orientierung im Netz. Die Seite bietet jede Menge Infos in kurzer und knapper Form. Auch Videos zu einzelnen Berufen können angeschaut werden. Erweitert wird das Angebot durch passende Links, die zusätzlich informieren und auf der Suche nach einem passenden Beruf weiterhelfen.
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Das Berufenavi ist auf Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) entwickelt worden. Redaktionell betreut wird das Angebot von der Programmstelle Berufsorientierung im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).