Praktikum

Der Rheingau-Taunus-Kreis ist gegenüber betrieblichen Praktika sehr aufgeschlossen, weshalb diese grundsätzlich in nahezu allen Bereichen der Kreisverwaltung möglich sind.

Die unentgeltlichen Praktika werden vom Personalmanagement der Kreisverwaltung administrativ betreut. Die Disposition der Praktikumsplätze richtet sich in der Regel nach den jeweils freien Kapazitäten, wobei Neigungen und Wünsche der Praktikantinnen und Praktikanten möglichst berücksichtigt werden.

Wenn Sie sich für ein Praktikum in unserem Hause interessieren, richten Sie Ihre Bewerbung bitte an:

Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
Fachdienst Personalmanagement
Heimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach

Das brauchen wir von Ihnen:
Eine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien) und folgenden Angaben:

  • Um welches Praktikum handelt es sich?
  • Wer ist Träger des Praktikums? (Schule, VHS, etc.)
  • Bescheinigung des Trägers über die Notwendigkeit des Praktikums
  • Wann und wie lange soll das Praktikum sein?
  • Welche wöchentlichen und täglichen Arbeitszeiten gelten für die Praktikumsdauer?
  • An welchen Wochentagen soll das Praktikum stattfinden?

Nach dem Praktikum stellen wir eine Praktikumsbescheinigung aus.

Kontakt

Personalmanagement

06124 510-247
E-Mail

Mehr

Kommunalpolitisches Praktikum

Der Rheingau-Taunus-Kreis ist gegenüber betrieblichen Praktika sehr aufgeschlossen und deshalb auch sehr daran interessiert denjenigen Einblicke in den Verwaltungsalltag und die Arbeitsabläufe zu gewähren, die aufgrund ihres einschlägigen Studiums oder ihres Interesses an hauptamtlichen politischen Ämtern und Aufgaben entsprechende Erfahrungen sammeln möchten.

Voraussetzung für dieses Praktikum ist, dass das jeweilige Studieninstitut oder eine politische Partei die Trägerschaft für das Praktikum  übernimmt.

Die unentgeltlichen Praktika werden vom Personalmanagement der Kreisverwaltung administrativ betreut und gesteuert und in den jeweiligen Organisationseinheiten der Kreisverwaltung von sach- und fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleitet.
Die Disposition der Praktikumsplätze richtet sich in der Regel nach den jeweils freien Kapazitäten, weil die Kreisverwaltung darüber hinaus eine stattliche Zahl an Auszubildenden hat und auch inhaltliche und zeitliche Ausbildungsabschnitte anderen Ausbildungsbehörden zur Verfügung stellt um für ausreichenden und qualifizierten Verwaltungsnachwuchs zu sorgen.

Die einzelnen Praktikumsstationen sind in der Übersicht im unten stehenden Formular entsprechend dargestellt. Es besteht damit die Möglichkeit, sich das Praktikum sowohl von den Interessensschwerpunkten als auch dem zeitlichen Umfang her modular zusammenzustellen. Das Personalmanagement der Kreisverwaltung berät die Interessentinnen und Interessenten gerne und stellt im Gespräch eine individuelle Planung auf.

Sie benötigen eine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen und folgenden Angaben:

  • Wer ist Träger des Praktikums? (Studieninstitut/Akademie/Partei)
  • Bescheinigung des Trägers.
  • Wann und wie lange soll das Praktikum sein?
  • Welche wöchentlichen und täglichen Arbeitszeiten gelten für die Praktikumsdauer?
  • An welchen Wochentagen soll das Praktikum stattfinden?

Anschließend wird eine Praktikumsvereinbarung getroffen, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten regelt und die dann allen beteiligten Personen und Institutionen zur Verfügung gestellt wird.

Nach dem Praktikum stellen wir dann eine entsprechende Bescheinigung aus.

Berufsanerkennungspraktikum

Studentinnen und Studenten des Studiengangs „Soziale Arbeit“ haben bei uns im Anschluss an das Studium (Diplom/Bachelor) die Möglichkeit, das Berufsanerkennungspraktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter sowie als Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagogen zu absolvieren, welches Voraussetzung für eine Tätigkeit z.B. in Jugendämtern ist.

Das Halbjahres- oder Jahrespraktikum findet in der Regel in unserem Fachdienst Jugendhilfe (FD II.5) statt. Die Praxisanleitung wird von versierten und berufserfahrenen Beschäftigten des Fachdienstes übernommen. Es wird Praktikantenvergütung nach TVPöD gezahlt.

Nach erfolgreichem Praktikum bieten wir Ihnen eine (zunächst für ein Jahr befristete) Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis in der Kreisverwaltung.