Amtsärztlicher Dienst

Schwerpunkte der Arbeit des Bereiches Amtsärztlicher Dienst sind:

  • Impfungen, Reisemedizinische Sprechstunde und telefonische Beratung für Auslandsreisen
  • Gesundheitsprävention, Gesundheitsförderung, Koordination (aufsuchende Gesundheitshilfe für Bevölkerungsgruppen, die von den Angeboten anderer Anbieter nicht erreicht werden)
  • Gutachterliche Tätigkeit
  • Einstellungsuntersuchungen und Gutachten im Auftrag öffentlicher Auftraggeber, z. B. Dienstfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit usw.
  • Heilpraktikerüberprüfung
  • Zeugnisse und Bescheinigungen so weit in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vorgesehen
  • Erstbelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz bei Arbeiten mit Lebensmitteln ( früher: Gesundheitspass )

Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder inverkehrbringen, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit diese Belehrung. Eine Untersuchung oder eine Röntgenaufnahme der Lunge sind nicht mehr erforderlich.
Die Belehrungen werden bevorzugt in Form von Gruppenbelehrungen (Vortrag ca 30 Minuten) gegen  Gebühr  durchgeführt. Die ausgestellte Bescheinigung des Gesundheitsamtes ist unbegrenzt gültig.

Die amtsärztlichen Abteilung erstellt Gutachten im Auftrag anderer Behörden, z.B. Gerichte oder Sozialbehörde.

Wer kann sich an uns wenden?

  • Behörden, Ämter, Dienststellen, Vereine, die eine amtsärztliche Begutachtung nach den gesetzlichen Bestimmungen benötigen, etwa  Einstellungsuntersuchung, Dienstunfähigkeitsuntersuchung, Untersuchung für den Rettungsdienst
  • Alle Bürger, die im Rheingau-Taunus-Kreis ihren Wohnsitz haben und eine der folgenden Unterlagen benötigen:
    • Belehrung für Arbeiten mit Lebensmitteln
    • eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung
    • eine Schulsportbefreiung

Während der Sprechstunden stehen die Amtsärzte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des sozial-medizinischen Dienstes zur Beratung für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.

Das Gesundheitsamt des Kreises weist zudem auf die umfassenden und praxisnahen Informationen zur Kindergesundheit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hin. Denn Eltern, aber auch Fachkräfte beschäftigen viele Fragen rund um die Gesundheit von Kindern. Fragen der Woche: Sie fragen - Fachleute antworten - dieses neue Angebot ist ein zusätzlicher Service bei ganz konkreten Fragen zu wechselnden Themen, wie etwa Impfungen bei Kindern. In regelmäßigen Abständen erhalten Eltern, Fachleute und Interessierte die Möglichkeit, ihre Fragen zum jeweiligen Top-Thema zu stellen und von einem Experten  oder einer Expertin beantworten zu lassen.

Kontakt

Amtsärztlicher Dienst Bad Schwalbach

Zentrale

06124 510-352
E-Mail

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Amtsärztlicher Dienst Idstein

Zentrale

06126 95957-7925
E-Mail

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Amtsärztlicher Dienst Rüdesheim am Rhein

Zentrale

06722 407-9156
E-Mail

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Anmeldung von Medizinalberufen

Berufsaufsicht nach dem HGöGD für Medizinalberufe und Meldepflicht: Nach dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD § 1 (2) Nr. 8) hat das Gesundheitsamt die Medizinalaufsicht über Einrichtungen und Berufe des Gesundheitswesens, soweit keine andere Zuständigkeit gegeben ist. Nach § 12 HGöGD muss, wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbständig ausüben will (auch Heilpraktiker) oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt oder beschäftigen will, Beginn und Ende dieser Tätigkeit innerhalb eines Monats dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Zu Beginn der Tätigkeit sind die Anschrift der Niederlassung anzugeben und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen. Änderungen hinsichtlich der notwendigen Angaben sind dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen.

Berufe des Gesundheitswesens sind in diesem Zusammenhang zum einen die freien Berufe:

  • Ärztin/Arzt
  • Zahnärztin/Zahnarzt
  • Psychotherapeutisch tätige Psychologin/Psychotherapeutisch tätiger Psychologe
  • Heilpraktikerin/Heilpraktiker (auch Osteopathie) 

und zum anderen alle Fachberufe des Gesundheitswesens, die einer staatlichen Anerkennung unterliegen. Diese sind:

  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenschwester/Krankenpfleger)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger)
  • Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer
  • Altenpflegerin/Altenpfleger
  • Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer
  • Logopädin/Logopäde
  • Podologin/Podologe
  • Physiotherapeutin/Physiotherapeut
  • Orthoptistin/Orthoptist
  • Masseurin und med. Bademeisterin/Masseur und med. Bademeister
  • Ergotherapeutin/Ergotherapeut
  • Diätassistentin/Diätassistent
  • Gesundheitsaufseherin/Gesundheitsaufseher
  • Desinfektorin/Desinfektor
  • Medizinische Dokumentarin/Medizinischer Dokumentar
  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik/Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin/Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin/Medizinisch-technischer Radiologieassistent
  • Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Rettungsassistentin/Rettungsassistent
  • Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter

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