Waffenrecht
Untere Waffenbehörde
Die Untere Waffenbehörde im Landratsamt ist zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Waffenrecht haben oder eine Waffe besitzen wollen. Vor dem Erwerb von Waffen ist die Beantragung und Eintragung einer Erwerbsberechtigung in die Waffenbesitzkarte erforderlich. Hierbei wird unterschieden zwischen Kurzwaffen, Mehrladewaffen, Kurz- und Langwaffen für Jagdscheininhaber und Einzelladerlangwaffen für Sportschützen. Für das Führen von Schreckschuss-, Reiz- und/oder Signalwaffen ist ein so genannter „Kleiner Waffenschein“ erforderlich.
Bei der Beantragung eines solchen Karte sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffenrecht (WaffG)
- je nach Art der Beantragung: Bedürfnisbschenigung des Vereines ggf. über regionalen Verband
- Sachkundenachweis
- gültiger Jagdschein oder bereits vorhandene Waffenbesitzkarte
Informationen rund um die verfügbaren Online-Dienste im Bereich Waffenrecht finden Sie im Online-Portal waffe digital des Landes Hessen.
Kontakt
Hinweise zu Online-Diensten
Online-Dienste (Hessen)
Online-Portal „waffe digital" - Infos und Online-Dienste (Hessen)
Waffenbesitzkarte für Vereine - Beantragung einer Erwerbserlaubnis zur Eintragung
Rote Waffenbesitzkarte für Waffensammlerinnen/-sammler - Eintragung einer Waffe
Waffenbesitzkarte - Ausstellung für Vereine
Waffenbesitzkarte - Antrag auf Ausstellung für erbberechtigte Personen
Europäischer Feuerwaffenpass - Verlängerung der Gültigkeit
Nachreichen einer Anlage bei der Waffenbehörde
Kleiner Waffenschein - Antrag zur Ausstellung
Grüne Waffenbesitzkarte - Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe
Grüne Waffenbesitzkarte - Antrag einer Erwerbserlaubnis zur Eintragung
Grüne Waffenbesitzkarte - Antrag zur Ausstellung
Eintragung einer Waffe auf einer gelben Waffenbesitzkarte
Gelbe Waffenbesitzkarte - Antrag für Sportschützinnen/-schützen