Entschädigung für Verdienstausfall § 56 IfSG
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Antragsstellung
Seit dem 01.01.2023 sind die örtlichen Gesundheitsämter wieder zuständig für die Verdienstausfallanträge gem. § 56 IfSG. Den Antrag können Sie unter www.ifsg-online.de stellen.
Für Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte direkt an den nebenstehenden Kontakt des Gesundheitsamts.