Zwei Termine für Fischer­prüfung 2017 festgelegt

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Fischereiwesen

Wie die Pressestelle der Kreisver­waltung mitteilt, wurden die Prüfungs­termine für den 9. März und 13. April 2017 in Mainz-Kastel fest­gelegt

Wie die Pressestelle der Kreisverwaltung mitteilt, wurden die ersten beiden Prüfungstermine zur Ablegung der Fischerprüfung für das Jahr 2017 festgesetzt und zwar für den 9. März und 13. April 2017 in Mainz-Kastel. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Rheingau-Taunus-Kreis, Untere Fischereibehörde, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, einzureichen.

Vor Ablegung der Prüfung hat der Antragsteller an einem vom Landesfischereiverband Hessen e.V. angebotenen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen. Die nächsten Vorbereitungslehrgänge auf die staatliche Fischerprüfung finden vom 8. Januar bis 25. Januar 2017 und vom 11. Februar bis zum 8. März 2017 im Vereinsheim des ASV „Früh Auf“, In der Reduit, Mainz-Kastel statt.
Anmeldungen sind schriftlich an den Ausbildungsleiter, Herrn Niklas Hafenrichter, Eleonorenstraße 128, 55252 Mainz-Kastel, unter Beifügung eines frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlags, zu richten.

Die Prüfung dauert drei Stunden. Es sind anhand eines Fragebogens sechzig Fragen aus fünf Prüfungsgebieten (Allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde) zu beantworten. Der Prüfling hat die Prüfung bestanden, wenn er mindestens fünfundvierzig Fragen richtig beantwortet hat. Dabei müssen mindestens neun Fragen in jedem Prüfungsgebiet richtig beantwortet sein. Eine nicht bestandene Prüfung muss vollständig wiederholt werden.