Zensus 2022 befindet sich schon in den „Startlöchern“

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Befragung startet am 15. Mai / Erhebungsstelle des Rheingau-Taunus-Kreises will die Abläufe der Befragung transparent darstellen

Befragung startet am 15. Mai / Erhebungsstelle des Rheingau-Taunus-Kreises will die Abläufe der Befragung transparent darstellen

Bald ist es wieder soweit: Zum Stichtag 15. Mai 2022 findet in ganz Deutschland, also auch im Rheingau-Taunus-Kreis, der Zensus statt. Die Leiterinnen der Erhebungsstelle im Rheingau-Taunus-Kreis, Jennifer Brötz und Christina Schiller, erläutern den Ablauf und den Nutzen des Zensus: „Es ist uns wichtig, die Abläufe der Befragung transparent darzustellen und somit sicherzustellen, dass diese problemfrei durchgeführt werden kann.“ Rund 200 Erhebungsbeauftragte hat die Erhebungsstelle im Kreishaus rekrutiert. Diese Interviewer und -innen werden im April von den Mitarbeitern der Erhebungsstelle des Kreises geschult. „Dabei erfolgt zunächst gesetzliche Verpflichtung zum Datenschutz. Denn oberster Grundsatz ist: Alle Beteiligten müssen sorgsam mit den gesammelten Daten umgehen.“

In der Vorbereitungsphase seit Herbst 2021 wurde von den Mitarbeitenden der Erhebungsstelle für jeden berufenen Erhebungsbeauftragten ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt und – in Zeiten der Pandemie – der Impfstatus überprüft. Jeder Erhebungsbeauftragte, der im Rahmen des Zensus für den Rheingau-Taunus-Kreis tätig sein wird, bekommt zudem einen Erhebungsausweis ausgestellt, mit dem er sich ausweisen kann. Die Interviewer werden die Befragungen im Zeitraum von Mai bis August durchführen. Wer für die Befragungen im Rahmen der Haushaltsstichprobe ausgewählt sein sollte, was nur ein kleiner Teil der Bevölkerung ist, wird rechtzeitig von einem der für ihren Bezirk ausgewählten Erhebungsbeauftragten ein Erstankündigungsschreiben im Briefkasten vorfinden.
 
Der zuständige Erhebungsbeauftragte wird in diesem Schreiben einen Terminvorschlag unterbreiten und seine persönlichen Kontaktdaten hinterlassen, sodass im Falle eines unpassenden Termins direkt mit ihr oder ihm in Kontakt getreten werden kann. Mit der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis werden im Zensus zwei Ziele verfolgt. Jennifer Brötz: „Zum einen die Qualitätssicherung der amtlichen Einwohnerzahl, indem Über- und Untererfassungen aufgedeckt und so sogenannte ‚Karteileichen‘ und Fehlbestände im Datenbestand ermittelt werden.“ Weiterhin ermöglicht die Haushaltsstichprobe die Erhebung weiterer Merkmale, die nicht oder nicht hinreichend verlässlich in den Melderegistern enthalten sind.

Diese Strukturdaten über die Bevölkerung dienen als Grundlage für politische Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden auf den Gebieten Bevölkerung, Wirtschaft, Soziales, Wohnungswesen, Raumordnung, Verkehr, Umwelt und Arbeitsmarkt.
Wer mittels der Stichprobe ausgewählt wurde, unterliegt laut Statistikgesetz einer Auskunftspflicht. Die Befragung dauert nur wenige Minuten. Wer darüber hinaus, zusätzlich für eine ausführlichere Befragung vorgesehen ist, für denjenigen gibt es die Online-First-Variante. Der Erhebungsbeauftragte übergibt dem Ausgewählten einen Online-Zugang, mit dem er seine Eingaben eigenständig auf einer Homepage eingeben kann.

Christina Schiller: „Wer sich unsicher fühlt, ob es sich wirklich um einen für den Rheingau-Taunus-Kreis eingesetzten Interviewer handelt, kann die Erhebungsstelle anrufen und die Identität des Erhebungsbeauftragten überprüfen lassen.“ Die Erhebungsstelle des Kreises richtet ab dem Stichtag 15. Mai 2022 täglich von Montag bis Freitag von 8 bis16 Uhr eine Hotline ein. Aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage weisen die Leiterinnen daraufhin, dass es sich um kurze Interviews handelt, die unter Einhaltung der Hygieneregeln an der Haustür durchgeführt werden können.

Kontakt Erhebungsstelle Rheingau-Taunus-Kreis
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
06124/510-9605 oder 06124/510-9607
EHSt.Zensus@rheingau-taunus.de