Wohngeldanträge: Zuständigkeit ab 1. Juli geändert
Soziales
Ab 1. Juli 2013 ist die Wohngeldbehörde im Kreishaus Bad Schwalbach für Anträge aus dem gesamten Kreisgebiet zuständig. Alle Wohngeldanträge sind an den Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Fachdienst II.1, Heimba
Ab 1. Juli 2013 ist die Wohngeldbehörde im Kreishaus Bad Schwalbach für Anträge aus dem gesamten Kreisgebiet zuständig. Alle Wohngeldanträge sind an den Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Fachdienst II.1, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach zu richten. Die hierfür notwendigen Antragsformulare und Detailinformationen finden Sie unter www.rheingau-taunus.de auf der Homepage der Kreisverwaltung.
Die für die Bewohnerinnen und Bewohner der Städte Taunusstein und Idstein gültige Regelung, Anträge über die jeweilige Stadtverwaltung zu stellen, entfällt zum 30. Juni.