Wohngeldanträge: Zuständigkeit ab 1. Juli geändert

|

Soziales

Ab 1. Juli 2013 ist die Wohngeldbehörde im Kreishaus Bad Schwalbach für Anträge aus dem gesamten Kreisgebiet zuständig. Alle Wohngeldanträge sind an den Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Fachdienst II.1, Heimba

Ab 1. Juli 2013 ist die Wohngeldbehörde im Kreishaus Bad Schwalbach für Anträge aus dem gesamten Kreisgebiet zuständig. Alle Wohngeldanträge sind an den Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Fachdienst II.1, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach zu richten. Die hierfür notwendigen Antragsformulare und Detailinformationen finden Sie unter www.rheingau-taunus.de auf der Homepage der Kreisverwaltung.

Die für die Bewohnerinnen und Bewohner der Städte Taunusstein und Idstein gültige Regelung, Anträge über die jeweilige Stadtverwaltung zu stellen, entfällt zum 30. Juni.