Wohin mit Dispersionsfarben?

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Abfallwirtschaft

EAW: Abgabe ist beim Schadstoffmobil nicht möglich



Dispersionsfarben sind wasserverdünnbare Wand- und Deckenfarben, insbesondere für den Innenbereich. Sie gelten nicht als Schadstoff und werden daher nicht am

EAW: Abgabe ist beim Schadstoffmobil nicht möglich

Dispersionsfarben sind wasserverdünnbare Wand- und Deckenfarben, insbesondere für den Innenbereich. Sie gelten nicht als Schadstoff und werden daher nicht am Schadstoffmobil angenommen, teilt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) mit. Flüssige Dispersionsfarben können gegen eine Gebühr von zwei Euro pro Eimer auf den Wertstoffhöfen in Taunusstein-Orlen, Idstein oder Eltville abgegeben werden. Eingetrocknete Farbreste gehören, samt Eimer, in die Restmülltonne. Restentleerte Eimer werden über den gelben Sack ordnungsgemäß entsorgt, berichtet der EAW.

Das Schadstoffmobil steht im kommenden Jahr an 84 Terminen für die Annahme von schadstoffhaltigen Abfällen, wie Lacke, Lasuren, Chemikalien, Lösungsmittel, Quecksilberhaltige Thermometer und vieles mehr bereit. Die Sonderabfalltermine sind dem aktuellen Abfallkalender zu entnehmen. Weitere Fragen beantwortet gerne die Abfallberatung des EAW unter Telefon 06124 / 510 - 493 oder - 495 oder www.eaw-rheingau-taunus.de