Wirtschaftsplan 2023 - Beschluss, Bekanntmachung und Auslegung

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis

I. Öffentliche Bekanntmachung des Rheingau-Taunus-Kreises

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Rheingau-Taunus-Kreis

Beschluss zum Wirtschaftsplan 2023

1. Der Wirtschaftsplan 2023 wird gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz festgestellt.

2. Im Erfolgsplan werden die Erträge auf 15.635.500 €,
die Aufwendungen auf 14.323.000 €
und der Jahresgewinn auf 1.312.500 €
festgesetzt.

3. Im Vermögensplan werden die Einnahmen auf 5.143.000 €
und die Ausgaben auf 5.143.000 €
festgesetzt.

4. Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 3.200.000 €
festgesetzt.

5. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird auf 0 €
festgesetzt.

6. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 0 €
festgesetzt.

 

II. Bekanntmachung des Beschlusses zum Wirtschaftsplan 2023 des EAW

Der Beschluss zum Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die gemäß § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit §115 Abs. 1 und 3 HGO sowie § 103 Abs. 2 HGO sind erteilt. Der Genehmigungsbescheid des  Regierungspräsidiums Darmstadt vom 22. Februar 2023 hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung zu dem Wirtschaftsplanbeschluss des Eigenbetriebs „Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis“ für das Wirtschaftsjahr 2023

Hiermit genehmige ich

den Gesamtbetrag der in dem Beschluss über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis“ vorgesehenen Kredite in Höhe von

3.200.000 €
(i. W.: „drei Millionen zweihunderttausend Euro“)

gemäß § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit §§ 115 Abs. 1 und 3 sowie 103 Abs. 2 HGO.

 

III. Öffentliche Auslegung des Wirtschaftsplanes 2023 des EAW

Wir weisen darauf hin, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus in der Zeit vom 13. März 2023 bis 22. März 2023 täglich (außer samstags, sonn- und feiertags) während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 12.45 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr) im Kreishaus in Bad Schwalbach, Heimbacher Straße 7, Zimmer 1.224, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Das Kreishaus Bad Schwalbach ist mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet. Der Einlass erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Pressereferat, Tel. (06124) 510-239 oder pressestelle@rheingau-taunus.de. Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.

 

Bad Schwalbach, den 6. März 2023
Der Kreisausschuss
des Rheingau-Taunus-Kreises
Fachdienst IV.1
Finanz- und Rechnungswesen, Kasse

gez.

(Frank Kilian)
Landrat