Windenergie: Landrat for­dert verbind­liche Einnahme­beteiligung für Bürger

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Kleine Darstellung

Bürger und Kom­munen sollen an Ge­winnen aus Wind­energie­anlagen teil­haben

Bürger und Kommunen sollen an Gewinnen aus Windenergieanlagen teilhaben

Durch ein Bürgerbeteiligungsgesetz sollen in Hessen alle Anwohner mit direkter Nähe zu Windenergieanlagen eigene Gewinne aus deren Betrieb erzielen können. So eine Forderung der SGK Hessen (Sozialdemokratische Gemeinschaft Hessen e.V.). Landrat Burkhard Albers unterstützt diese Forderung ausdrücklich.
Im Beschluss der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker wird die Landespolitik aufgerufen, eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen. Beispiel könnte ein Gesetzesentwurf aus Mecklenburg-Vorpommern sein, durch den Windkraftanrainer und deren Kommunen eine wirtschaftliche Teilhabe erfahren.
Wie kaum eine andere Form der erneuerbaren Energieträger beeinflusse die Windenergie das Landschaftsbild und seine subjektive Wahrnehmung. Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Klimawandels ist es das Gebot der Stunde, einerseits nennenswerte Beiträge zur dezentralen Energiewende zu leisten, andererseits die Menschen vor Ort mit den damit einhergehenden Veränderungen nicht zu überfordern.
„Die Akzeptanz dieser Technologie steht und fällt mit der Erkenntnis über die Notwendigkeit ihrer Nutzung genauso wie mit dem Vertrauen, dass ihre Einführung vor Ort nicht ausschließlich wirtschaftlichen Konzerninteressen geschuldet ist, sondern auch einen Mehrwert in der Region und für die Bürgerinnen und Bürger schafft“, begründet Albers die Initiative.
Im Rheingau-Taunus-Kreis hatte unlängst der Verkauf des Hohensteiner Windparks von Juwi an ein Regensburger Versorgungsunternehmen hohe Wellen geschlagen, da die Gemeinde die ursprünglich zugesicherte Bürgerbeteiligung an den Gewinnen nicht gegenüber dem neuen Eigentümer durchsetzen konnte. Für den Landrat steht aber fest, dass grüner Strom auch am Ort seiner Produktion wirtschaftliche Verbesserungen mit sich bringen muss.
Darüber hinaus sei die Diskussion in den Kommunen auf eine sachliche Grundlage zu stellen. Leider werde das Thema Windenergie viel zu häufig rein emotional und mit zum Teil unsachlichen Argumenten – von Befürwortern und Gegnern – geführt.
Mit dem Entwurf eines Bürgerbeteiligungsgesetzes werde der wirtschaftlichen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen. So sollten mindestens 20 Prozent der Anteile an der Projekt- oder Betreibergesellschaft zum Kauf durch Bürger und Kommunen bereitstehen. Kaufberechtigt könnten alle natürlichen Personen sein, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Offerte seit mindestens drei Monaten mit ihrem Erstwohnsitz in einer Entfernung von nicht mehr als fünf Kilometern von der Errichtungsstelle oder dem Standort der Windenergieanlage gemeldet sind.
Daneben sollen auch die Kommunen kaufberechtigt sein, auf deren Gebiet sich die Windenergieanlage befindet, sowie Kommunen, deren Gemeindegebiet nicht mehr als fünf Kilometer vom Standort der Windenergieanlage entfernt liegt.

Um auch Anwohnern ohne eine finanzielle Beteiligung einen wirtschaftlichen Nutzen zu erschließen, soll geregelt werden, dass den Kaufberechtigten neben der Beteiligungsofferte eine alternative Möglichkeit wirtschaftlicher Teilhabe, insbesondere ein vergünstigter lokaler Stromtarif, angeboten wird.
„Zur Sicherung der Ergebnisse des hessischen Energiegipfels und der geforderten Ausweisung von zwei Prozent der Landesfläche als Windvorrangflächen ist es aus Sicht der Kommunen unerlässlich, flankierende Akzeptanzmaßnahmen einzuführen. Ein hessisches Bürgerbeteiligungsgesetz kann dazu ein wichtiger Baustein sein“, so Albers abschließend.