Wie können Wohnungen senioren- und behindertengerecht umgebaut werden?

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Soziales

Pflegestützpunkt des Kreis gibt Tipps für eine eventuelle Umgestaltung des Wohnumfeldes



Viele Eigenheime und Wohnungen entsprechen im Laufe der Zeit nicht mehr den Anforderungen älterer Menschen. Das Gehen fäl

Pflegestützpunkt des Kreis gibt Tipps für eine eventuelle Umgestaltung des Wohnumfeldes

Viele Eigenheime und Wohnungen entsprechen im Laufe der Zeit nicht mehr den Anforderungen älterer Menschen. Das Gehen fällt schwer, das Treppensteigen ist kaum noch möglich, weitere Beschwerden kommen hinzu. Aber auch nach einem Unfall oder einem Schlaganfall können körperliche Einschränkungen bleiben, die ein selbstständiges Wohnen im bisherigen Wohnumfeld erschweren. Schnell können dann Ängste auftreten und die Frage: Kann ich noch in meinem gewohnten Zuhause bleiben?

"Häufig ist es aber möglich, die Wohnung mit einfachen Mitteln und geringem Aufwand so auszustatten, dass ein weiterer Verbleib in der Wohnung trotz körperlicher Einschränkung möglich ist", betont Jürgen Aurand vom Pflegestützpunkt des Rheingau-Taunus-Kreises. Bisweilen sind aber auch größere bauliche oder technische Veränderungen notwendig. Wie eine solche Umgestaltung erfolgen kann, dabei hilft der Pflegestützpunkt mit der Wohnberatung.

Im Rahmen einer Wohnraumanpassung wird individuell geprüft, welche körperlichen Einschränkungen vorliegen und wie der bisherige Wohnraum so gestaltet werden kann, damit ein relativ selbstständiges Wohnen weiterhin möglich ist. Zum Beispiel können Türschwellen beseitigt, Handläufe angebracht, Eingangsstufen durch eine Rampe ersetzt, die Dusche ebenerdig umgebaut werden oder das Schlafzimmer wird ins Erdgeschoss verlegt. Diese Maßnahmen können kleiner, aber auch größere Kosten verursachen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, Zuschüsse und/oder Darlehen zu beantragen. Wichtig bei Planungen von Neu- oder Umbauten ist es, sich immer vor Baubeginn über mögliche finanzielle Hilfen zu informieren und die nötigen Anträge zu stellen.

Zur Beratung hinsichtlich einer Anpassung des Wohnraums steht im Rheingau-Taunus-Kreis der Mitarbeiter des Pflegestützpunktes Jürgen Aurand als Ansprechpartner zur Verfügung. Der Kontakt lautet: Pflegestützpunkt des Rheingau-Taunus-Kreises, Kreishaus, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Jürgen Aurand, Telefon 06124/510527 und Petra Nägler-Daniel, Telefon 06124/510525, Fax 06124/510522 oder Mail pflegestuetzpunkt@rheingau-taunus.de.