Welche „Instru­mental-Musiker“ im Kreis sind einer Auszeich­nung würdig?

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Kultur

Landrat Albers: Vor­schläge für Kultur­preis 2017 des Rheingau-Taunus-Kreises können bis 1. April erfolgen

Landrat Albers: Vorschläge für Kulturpreis 2017 des Rheingau-Taunus-Kreises können bis 1. April erfolgen

Was verbindet die Kolping-Kapelle Lorch, die Big Band Idstein und Johannes von Erdmann? Diese Drei sind Kulturpreisträger des Rheingau-Taunus-Kreises in der Kategorie „Musik – Instrumental“; so lautet die einfache Antwort. Schwerer wird es hingegen bei der Beantwortung der Frage, wer denn Nachfolger der Kolping-Kapelle Lorch wird, die 2012 den Kulturpreis in der Kategorie „Musik – Instrumental“ erhielt? Der Kulturfonds Rheingau-Taunus e.V. vergibt den mit 3.000 Euro dotierten Kulturpreis in den unterschiedlichen Kategorien jährlich. In diesem Jahr können nun wieder alle Instrumental-Musiker vorgeschlagen werden, wie Landrat Burkhard Albers und die Kulturbeauftragte des Kreises, Sabine Stemmler, betonen.

Musik ohne Gesang wurde und wird noch zu oft gering geschätzt und wurde fälschlicherweise gar nur mit Tanz- oder Marschmusik in Verbindung gebracht. Ein falscher Eindruck, wenn man sich etwa das Repertoire von Instrumental-Musikern näher anschaut. Das ist vielfältig, reicht – etwa bei Show-Orchestern – von traditioneller Volksmusik, etwa für Oktoberfeste, bekannte Stimmungshits und Märsche über Musicals bis Soul, Rock, Pop und Bigband Swing. Solche Orchester, Big Bands oder Instrumental-Musiker sucht der Kulturfonds in diesem Jahr.

Der Kulturpreis 2017 kann an einen Verein, eine Gruppe (Band oder Orchester), einen Musiker oder eine Musikerin vergeben werden, der/die durch sein/ihr künstlerisches Schaffen mit dem kulturellen Leben des Landkreises verbunden ist/sind und sich besonders durch die Qualität hervorhebt, so lauten die Kriterien für die Nominierung. Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger des Rheingau-Taunus-Kreises. Eigenbewerbungen sind nicht gestattet.

Über die Preisvergabe entscheidet eine neutrale Jury. Schriftliche Vorschläge können bis zum 1. April 2017 beim Kulturfonds Rheingau-Taunus e.V., Sabine Stemmler, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, oder per Mail an Sabine.Stemmler@Rheingau-Taunus.de eingereicht werden. „Wir hoffen auf möglichst viele Bewerbungen“, betonten Landrat Albers und die Kulturbeauftragte Sabine Stemmler.