„Wartezeiten könnten sich deutlich verkürzen“

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Online-Terminreser­vierungen für die Fahrerlaubnis- und Zulassungs­behörde im Kreishaus in Bad Schwalbach wird noch zu selten angenommen

Online-Terminreservierungen für die Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde im Kreishaus in Bad Schwalbach wird noch zu selten angenommen

Seit 4. März 2019 können - ganz bequem und zu jeder Zeit von Zuhause aus - Online-Terminreservierungen für die Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde in der Kreisverwaltung per Computer vorgenommen werden. Doch leider, so die Erfahrungen der Fachdienstleitung, nehmen immer noch zu wenige Kunden das Angebot wahr und sind dann frustriert, wenn sie eine längere Zeit warten müssen, bis ihr Anliegen bearbeitet werden kann. „Über die Homepage des Landkreises unter www.rheingau-taunus.de gelangt der Nutzer mit nur wenigen Klicks auf die passende Seite und danach ist der Termin reserviert und abgesichert“, so Landrat Frank Kilian.

Es besteht die Möglichkeit, sich online einen Termin für maximal einen Monat im Voraus zu reservieren. Für kurzfristigere Buchungen gilt: Terminreservierungen sind immer erst für den folgenden Arbeitstag der jeweiligen Behörde möglich, beispielsweise montags für dienstags oder freitags für montags der folgenden Woche. Kilian: „Nach erfolgter Terminbuchung wird dem Antragsteller eine Bestätigung des gebuchten Termins sowie die entsprechende Nummer der Wartemarke per Mail übersandt.“ Die Kundin bzw. der Kunde sollte sich mindestens fünf Minuten vor der vereinbarten Zeit im Wartebereich der beiden Behörden einfinden.

Das Reservierungs-Angebot ist nur auf der Homepage des Rheingau-Taunus- Kreises unter www.rheingau-taunus.de/aktuelles/hinweise/detail/online-terminshyreservierung.html möglich. Wie die Erfahrung zeigt, werden Informationen über die Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde des Kreises leider nicht immer über die offizielle Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises abgefragt. Da es im Internet jedoch unzählige „inoffizielle“ Seiten zu dem Thema Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörden gibt, die beispielsweise auf vollkommen falsche oder veraltete Öffnungszeiten verweisen, rät die Kreisverwaltung allgemein, die Homepage des Kreises unter www.rheingau-taunus.de auszuwählen. „Die Kundinnen und Kunden, die in die Kreisverwaltung wollen, ersparen sich so unter Umständen viel Frustration“, betont Landrat Frank Kilian. In den beiden Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein ist dieser Service derzeit noch nicht möglich.

Nähere Informationen sind auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises erhältlich. Die Fahrerlaubnisbehörde ist telefonisch unter der Rufnummer 06124 510-327 und die Zulassungsbehörde unter der Rufnummer 06124 510-348 zu erreichen.