Verwun­derung über Lorcher Schreiben zu Unter­bringung von Flücht­lingen

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Kleine Darstellung

Stadt war umfas­send informiert / Bislang keine Bedenken zu Vorgehens­weise geäußert

Stadt war umfassend informiert / Bislang keine Bedenken zu Vorgehensweise geäußert

Landrat Burkhard Albers zeigt sich verwundert, dass die Stadt Lorch nunmehr plötzlich Bedenken über die Belegung der geplanten Flüchtlingsunterkunft in der Stadt geltend macht. „Der Bürgermeister, wie sein Stellvertreter und die politisch Handelnden wurden in verschiedenen Gesprächen seit dem 14. August umfassend über jeden Schritt des Vorhabens im ehemaligen Sanitätshauptdepot informiert. Sie kannten alle Details“, berichtet Landrat Albers. Zudem gab es die Vereinbarung zwischen dem Rheingau-Taunus-Kreis und den Bürgermeistern über die Unterbringung der Flüchtlinge. Auch diese wurde von Bürgermeister Helbing unterzeichnet.

Auf Grundlage der Vereinbarung, nach dem positiven Votum aus Lorch und dem einstimmigen Beschluss des Kreisausschusses vom 24. November wurde der Vertrag, der auch die Belegungszahl festhält, mit dem Investor abgeschlossen. Der Landrat: „Bis zum Vertragsabschluss gab es zu keinem Zeitpunkt ein Anzeichen aus der Lorcher Politik oder Verwaltungsspitze, dass die Stadt das geschilderte und nun in Umsetzung befindliche Vorgehen nicht mittragen könnte.“ Hätte die Stadt Lorch zu einem früheren Zeitpunkt Bedenken geäußert, hätte der Kreis den Vertrag zur Unterbringung nicht oder zumindest nicht in dem nun bekannt gewordenen Umfang abgeschlossen. „Es gab aber dahingehend keine Hinweise oder Aussagen aus Lorch.“ Erst Mitte Dezember werden solche Bedenke geäußert und eine Änderung der Belegungszahl eingefordert.

Um die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und der Stadt nicht zu gefährden, unterbreitet Landrat Albers einen Lösungsvorschlag. Um die derzeit leider aufgeregte und zum Teil negative Stimmung in Lorch nicht weiter anzuheizen, reduziert der Landkreis in Absprache mit dem Liegenschaftseigentümer erneut deutlich die Belegungszahl. Gleichzeitig soll die Stadt Lorch den Differenzbetrag zur vertraglich vereinbarten Mindestbelegung in der Gemeinschaftsunterkunft tragen.