Verbot der Wasser­entnahme auf die Aar ausge­weitet

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Umwelt

Das Regierungs­präsidium in Darmstadt hat das Verbot der Entnahme von Wasser aus Bächen wegen Trockenheit auch auf die Aar und ihre Seiten­gewässer ausgeweitet

Das Regierungspräsidium in Darmstadt hatte in der vergangenen Woche darauf verwiesen, dass die Entnahme von Wasser aus Bächen wegen der anhaltenden Trockenheit ab sofort und bis auf weiteres unzulässig ist.
Nun hat die Behörde ihr Verbot auch auf die Aar im Rheingau-Taunus-Kreis und ihre Seitengewässer ausgeweitet. Aus diesen Bächen darf kein Wasser entnommen werden, da der Pegel an der Aar nunmehr wiederholt unter die Niedrigwassermarke gefallen ist. Da bis auf Weiteres keine Wetteränderung in Sicht ist, ist jetzt auch an der Aar und ihren Seitengewässern die zulassungsfreie Wasserentnahme nicht mehr zulässig. RP wie Kreisverwaltung bitten darum, das Verbot zu befolgen.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Pressemitteilung vom 4. Juli 2018.