Unter­bringung von Flücht­lingen: Rheingau-Taunus-Kreis und Stadt Lorch erzielen Einver­nehmen

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Kleine Darstellung

Der Kreis hat alleine im Jahr 2014 – bis zum heutigen Tag – zirka 440 Flücht­linge aufge­nommen und für deren Unter­bringung gesorgt.

Einvernehmen über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Lorch haben Rheingau-Taunus-Kreis und Stadt Lorch erzielt. Das teilen Landrat Burkhard Albers und Bürgermeister Jürgen Helbing nach einem gemeinsamen Gespräch mit, an dem neben Albers und Helbing Mitglieder des Magistrats, der Stadtverordnetenvorsteher, die Fraktionsvorsitzenden des Stadtparlamentes und Mitglieder der Ortsbeiräte teilgenommen haben. Zu Beginn des Treffens skizzierte Landrat Albers die Situation. Demnach sind die Vorgaben des Bundes und des Landes Hessen umzusetzen. Der Kreis hat alleine im Jahr 2014 – bis zum heutigen Tag – zirka 440 Flüchtlinge aufgenommen und für deren Unterbringung gesorgt. Für das kommende Jahr ist mindestens mit der gleichen Anzahl zu rechnen.

Im Rahmen einer gemeinsamen Bürgermeisterdienstversammlung im August diesen Jahres haben Landkreis und Kommunen eine Erklärung über die Zuteilung der Flüchtlinge unterschrieben und gleichermaßen eine Unterstützung im Konsens zugesagt. Die Suche nach geeigneten Unterkünften, insbesondere die Anmietung von Wohnungen und leer stehenden Häusern gestaltet sich zunehmend problematischer, da der Wohnungsmarkt im Rheingau-Taunus-Kreis wenig Leerstände aufzeigt.

Um die Unterbringung zu gewährleisten, ist auch die Einrichtung zentraler Sammelunterkünfte im Kreisgebiet unabdingbar. Der Kreis hat diesbezüglich die Kommunen um Unterstützung gebeten, Grundstücke in einer Größenordnung von mindestens. 10.000 Quadratmeter für die Errichtung von Containerstandorten anzubieten. In Lorch bietet sich das Gelände der ehemaligen Sanitätshauptdepots zur Einrichtung einer Gruppenunterkunft an. Gespräche mit dem Eigentümer, der in diesem Jahr von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben das Gelände erworben hat, werden derzeit vom Flüchtlingsdienst der Kreisverwaltung bilateral geführt und vertragliche Vereinbarungen vorbereitet.

Seitens des Investors wird auf eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge aus den Krisengebieten Wert gelegt. „Diese Gruppenunterkunft in Lorch soll für maximal 350 Personen sein“, betonen Albers und Helbing einvernehmlich. Diese Zahl wurde von Stadt und Kreis akzeptiert. Seitens der Lorcher Parlamentarier wurde der Wunsch geäußert, die Zahl auf ein vertretbares Maß zu begrenzen und diese definierte Höchstgrenze nicht zu überschreiten.