„Unterhalt­spreller“ haben im Kreis weniger Chancen

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Jugendhilfe, Jugendförderung

Kein anderer Land­kreis in Hessen hat so viel Geld von unterhalts­pflichtigen Vätern zurück­geholt wie der Rhein­gau-Taunus-Kreis

Landrat Albers: Kein anderer Landkreis in Hessen hat so viel Geld von unterhaltspflichtigen Vätern zurückgeholt wie der Rheingau-Taunus-Kreis

Über 50 Prozent aller geschiedenen Väter zahlen ihren Kindern und der Ex-Frau nicht den Unterhalt, der ihnen zustünde. Für diese säumigen Väter –in einem sehr geringen Anteil auch Mütter – müssen die Kommunen aufkommen und somit in Vorlage treten. Die Jugendämter müssen dann schauen, wie sie wieder an ihr Geld vom „Unterhaltspreller“ kommen. In der Kreisverwaltung gibt es dafür ein Team im Bereich Unterhaltsvorschuss, das sich an die Fersen der säumigen Zahler heftet. Nun kann Landrat Burkhard Albers eine erste, auch durchaus erfreuliche Bilanz ziehen.

Landrat Albers: „Kein anderer Landkreis und keine kreisfreie Stadt in Hessen hat laut der aktuellen Statistik für 2016 prozentual so viel Geld von den unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückgeholt wie der Rheingau-Taunus-Kreis.“ Der Kreis ist damit Spitzenreiter in der Rückholquote und doppelt so gut wie der hessische Durchschnitt. Zirka 700.000 Euro zahlte der Rheingau-Taunus-Kreis 2016 an Unterhaltsvorschuss; fast 279.000 Euro holte er sich von den „Unterhaltsprellern“ wieder zurück. Dies entspricht einem Anteil von 39,77 Prozent, was wiederum die Spitzenposition unter den 21Landkreisen und sechs kreisfreien Städten bedeutet. Mit 34,87 Prozent folgt die Stadt Bad Homburg auf dem zweiten Platz und auf dem dritten Rang der Wetteraukreis mit 31,99 Prozent. Der hessische Durchschnitt liegt bei 19,46 Prozent.

Landrat Burkhard Albers dankte dem Team des Jugendamtes für diese Leistung und stellte auch klar: „‘Unterhaltspreller‘ haben in unserem Kreis weniger Chancen, sich ihrer Verpflichtungen an ihre Kinder und Ex-Frauen zu entziehen.“