Unse­riöse Anzeigen­werber

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Kleine Darstellung

Die Kreisver­waltung des Rheingau-Taunus-Kreises warnt vor unseriö­sen Anzeigen­werbern die vorgeben, für ein Druck­objekt „Bürger­information“ tätig zu sein

Die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises warnt vor unseriösen Anzeigenwerbern, die vorgeben, für ein Druckobjekt „Bürgerinformation“ tätig zu sein. Wie der Pressestelle des Kreises mitgeteilt wurde, gehe es um die Erstellung einer Bürgerinformation. Diese Broschüre, herausgegeben vom Firma BBI-AS, soll durch Anzeigen finanziert werden. Die unseriösen Anzeigenwerber schicken nach Aussage eines Betroffenen einen Anzeigenauftrag zu, in den eine in der Bürgerbroschüre des Kreises geschaltete Anzeige eingedruckt ist. Damit soll der Eindruck erweckt werden, die Firma sei für den Kreis tätig. Dies ist aber falsch. Die Firma ist der Kreisverwaltung nicht bekannt.
Firmen, die mit Schreiben entsprechenden Inhaltes durch Werbeverlage angeschrieben worden sind, werden gebeten, diese Schreiben der Kreisverwaltung zwecks Prüfung der Möglichkeiten strafrechtlicher Verfolgung wegen Betrugs gegen die Verantwortlichen zur Verfügung zu stellen.

Das VBS Medien Verlagsbüro Jürgen Steigerwald ist zurzeit das einzige Unternehmen, das von der Kreisverwaltung zur Anzeigeakquise für Broschüren oder Wegweiser beauftragt wird und Anzeigenkunden betreut. In nächster Zeit wird von diesem Verlagsbüro der Familienwegweiser für den Rheingau-Taunus-Kreis neu aufgelegt. Mitarbeiter des Unternehmens weisen sich bei den Anzeigekunden immer mit einem aktuellen Empfehlungsschreiben der Kreisverwaltung aus.

Jeder, der von Verlagen angesprochen wird, die angeblich im Auftrag des Kreises unterwegs sind, sollte grundsätzlich erst dann eine Anzeige schalten, wenn ein aktuelles und unterschriebenes Empfehlungsschreiben der Kreisverwaltung vorgelegt werden kann.

Im Zweifelsfalle genügt ein Anruf im Kreishaus (Tel. 06124 510-239), um Klarheit zu schaffen.