Unseri­öse Anzeigen­werber

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Zur Zeit treiben wieder unseri­öse Anzeigen­werber im Kreis­gebiet ihr Unwesen

Unseriöse Anzeigenwerber treiben im Kreisgebiet ihr Unwesen

Wie die Pressestelle der Kreisverwaltung mitteilt, treiben derzeit wieder unseriöse Anzeigenwerber ihr Unwesen im Kreisgebiet. So wurden unter anderem Pressestelle und Gewerbeaufsicht des Kreises von Inhabern von Handwerksbetrieben und Geschäften darauf hingewiesen, dass sie aktuell Schreiben einer Firma „Gewerberegistrat“ erhalten und darin aufgefordert werden, einen Online-Eintrag in einem Gewerberegister zu schalten, der kostenpflichtig ist.

Für einen Bürgerinfofolder wirbt die Firma PrintMediaService Ltd. mit Sitz in London per Fax. Für das im Auftragsformular abgebildete Inserat werden Werbeanzeigen aus Broschüren des Rheingau-Taunus-Kreises verwendet. So kann der Eindruck entstehen, dass es sich um ein vom Kreis initiiertes Druckwerk handelt.

Die Pressestelle des Rheingau-Taunus-Kreises weist deshalb erneut darauf hin, dass der Kreis mit solchen Unternehmen keinen Kontakt pflegt, es keine Zusammenarbeit mit dem Kreis gibt, und dass diese somit nicht im Auftrag des Rheingau-Taunus-Kreises handeln.

Derzeit wird von der Pressestelle des Kreises die zweite Auflage des Familienwegweisers für den Rheingau-Taunus-Kreis in Zusammenarbeit mit dem VBS Medien Verlagsbüro Jürgen Steigerwald erstellt. Nur das Büro Steigerwald ist mit der Anzeigeakquise für den Familienwegweiser beauftragt.
Für die Erstellung einer neuen Wirtschaftsbroschüre ist die BVB-Verlagsgesellschaft mbH für die Kreisverwaltung in der Region tätig.
Sowohl die Mitarbeiter des VBS Medien Verlagsbüros Jürgen Steigerwald als auch der BVB-Verlagsgesellschaft weisen sich bei den Anzeigekunden mit einem aktuellen Empfehlungsschreiben der Kreisverwaltung aus. Zudem ist ein persönliches Erscheinen des Mitarbeiters bei den Kunden vom Kreis gefordert.
Jeder, der von Verlagen angesprochen wird, die angeblich im Auftrag des Kreises unterwegs sind, sollte grundsätzlich erst dann eine Anzeige schalten, wenn ein aktuelles und unterschriebenes Empfehlungsschreiben der Kreisverwaltung vorgelegt werden kann.

Im Zweifelsfalle genügt ein Anruf im Kreishaus (Tel. 06124 510-258), um Klarheit zu schaffen.