Unseriöse Anzeigenwerber treiben im Kreisgebiet ihr Unwesen

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Wie die Pressestelle der Kreisverwaltung mitteilt, treiben derzeit wieder unseriöse Anzeigenwerber ihr Unwesen im Kreisgebiet. So wurden unter anderem Pressestelle und Gewerbeaufsicht des Kreises von Inhabern von Handwer

Wie die Pressestelle der Kreisverwaltung mitteilt, treiben derzeit wieder unseriöse Anzeigenwerber ihr Unwesen im Kreisgebiet. So wurden unter anderem Pressestelle und Gewerbeaufsicht des Kreises von Inhabern von Handwerksbetrieben und Geschäften darauf hingewiesen, dass sie aktuell beispielsweise Faxe eines "Regionalen Branchendienstes Rheingau-Taunus-Kreis" erhalten und darin aufgefordert werden, einen "Grundeintrag im bundesweiten Branchenbuch zu bestellen", der kostenpflichtig ist.

Die Pressestelle des Rheingau-Taunus-Kreises weist deshalb erneut darauf hin, dass der Kreis mit solchen Unternehmen keinen Kontakt pflegt, es keine Zusammenarbeit mit dem Kreis gibt, und dass diese somit nicht im Auftrag des Rheingau-Taunus-Kreises handeln.

Derzeit wird von der Pressestelle des Kreises die zweite Auflage des Gesundheitswegweisers für den Rheingau-Taunus-Kreis in Zusammenarbeit mit dem VBS Medien Verlagsbüro Jürgen Steigerwald erstellt. Diese Broschüre soll durch Anzeigen finanziert werden. Nur das Büro Steigerwald ist mit der Anzeigeakquise für den Gesundheitswegweiser beauftragt. Die Mitarbeiter des VBS Medien Verlagsbüros Jürgen Steigerwald weisen sich bei den Anzeigekunden mit einem aktuellen Empfehlungsschreiben der Kreisverwaltung aus. Zudem ist ein persönliches Erscheinen des Mitarbeiters bei den Kunden vom Kreis gefordert. "Aufträge dürfen niemals nur per Fax abgeschlossen werden", so Pressesprecher Dr. Christoph Zehler, der darüber informiert wurde, dass laut Aussagen von Arztpraxen sogenannte "Trittbrettfahrer" im Kreisgebiet unterwegs sind. Diese "Trittbrettfahrer" und unseriösen Anzeigenwerber arbeiten auch nur per Fax.

Jeder, der von Verlagen angesprochen wird, die angeblich im Auftrag des Kreises unterwegs sind, sollte grundsätzlich erst dann eine Anzeige schalten, wenn ein aktuelles und unterschriebenes Empfehlungsschreiben der Kreisverwaltung vorgelegt werden kann. Im Zweifelsfalle genügt ein Anruf im Kreishaus (Tel. 06124/510258), um Klarheit zu schaffen.