Unseriöse Anzeigen­werber sind im Kreis unter­wegs

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Anrufer gibt an, in der Redaktion des „Senioren­wegweisers“ zu arbeiten / Firma namens „Medien­concept AG“ nicht im Auftrag des Kreises tätig

Anrufer gibt an, in der Redaktion des „Seniorenwegweisers“ zu arbeiten / Firma namens „Medienconcept AG“ nicht im Auftrag des Kreises tätig

Die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises warnt vor unseriösen Anzeigenwerbern, die derzeit im Kreisgebiet unterwegs sind und vorgeben, für ein Druckobjekt „Bürgerinformationsfolder“ tätig zu sein. Der Anrufer gibt auch an, in der Redaktion des „Seniorenwegweisers“ zu arbeiten. Die Broschüre, von einer Firma namens „Medienconcept AG“ mit Sitz in der Schweiz herausgegeben, soll durch Anzeigen finanziert werden. Die unseriösen Anzeigenwerber schicken nach Aussage eines Betroffenen einen Anzeigenauftrag zu, in den eine im Seniorenwegweiser des Rheingau-Taunus-Kreises geschaltete Anzeige eingedruckt ist. Damit soll der Eindruck erweckt werden, die Firma sei für den Kreis tätig. Dies ist aber falsch. Die Firma, die schon mehrfach im Kreisgebiet mit dem unseriösen Gebaren aufgetreten ist, ist der Kreisverwaltung nicht bekannt.

Firmen, die mit Schreiben oder einem Fax entsprechenden Inhaltes durch Werbeverlage angeschrieben worden sind, werden gebeten, diese Schreiben der Kreisverwaltung zwecks Prüfung der Möglichkeiten strafrechtlicher Verfolgung wegen Betrugs gegen die Verantwortlichen zur Verfügung zu stellen.

Das VBS Medien Verlagsbüro Jürgen Steigerwald ist zurzeit das einzige Unternehmen, das von der Kreisverwaltung zur Anzeigeakquise für Broschüren oder Wegweiser beauftragt wird und Anzeigenkunden betreut. Aktuell wird von diesem Verlagsbüro der Gesundheitswegweiser für den Rheingau-Taunus-Kreis neu aufgelegt. Mitarbeiter des Unternehmens weisen sich bei den Anzeigekunden immer mit einem aktuellen Empfehlungsschreiben der Kreisverwaltung aus.

Jeder, der von Verlagen angesprochen wird, die angeblich im Auftrag des Kreises unterwegs sind, sollte grundsätzlich erst dann eine Anzeige schalten, wenn ein aktuelles und unterschriebenes Empfehlungsschreiben der Kreisverwaltung vorgelegt werden kann. Im Zweifelsfalle genügt ein Anruf im Kreishaus (Telefon 06124 510-239), um Klarheit zu schaffen.