Trockene Witterung erhöht die Waldbrand­gefahr

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Feuerwehr, Brandschutz

Landrat Kilian und Kreisbrand­inspektor Dreier: Rauchen und offenes Feuer ist im Wald von Mai bis Oktober strikt verboten

Landrat Kilian und Kreisbrandinspektor Dreier: Rauchen und offenes Feuer ist im Wald von Mai bis Oktober strikt verboten

Da die Temperaturen in den kommenden Tagen deutlich über 20 Grad steigen werden und letztlich die trockene Witterung weiter anhält, sehen sich Landrat Frank Kilian und Kreisbrandinspektor Joachim Dreier veranlasst, auf die Waldbrandgefahr hinzuweisen. Auch wenn es erst Ostern und Mitte April ist, „sollten wir schon jetzt größte Vorsicht bei Wanderungen durch die Wälder walten lassen“, so der Landrat. Schließlich gebe es in den Wäldern leicht brennbares Material. Darüber hinaus gilt: Von Anfang Mai bis Ende Oktober ist in den Wäldern das Rauchen und das Entfachen von offenem Feuer strikt verboten, ergänzt Joachim Dreier. „Da es aus Unachtsamkeit immer wieder zu Bränden in Wäldern kommt, weisen wir auf die Gefahren hin“, so Kilian.

Bei Waldbränden entstehen jährlich große Schäden an dem für Menschen und Tiere unersetzlichen Erholungs- bzw. Lebensraum „Wald“. Die ersten warmen Sonnenstrahlen verlocken viele Menschen zu Spaziergängen in der Natur. Das anhaltende, schöne Wetter mit extrem geringen Niederschlägen erhöht schnell die Waldbrandgefahr. Im Frühjahr gab es zwar Regen und oft kältere Tage. Trotzdem gilt Vorsicht, weil die Begrünung am Boden und auch an den Bäumen spät eingesetzt hat, was zu einem schnellen Austrocknen der Bodenvegetation führen kann. Die Folge ist eine Entzündung von trockenem Gras, Laub- und Nadelstreu, so Kreisbrandinspektor Joachim Dreier. Gefahr geht dabei nicht nur von achtlos weggeworfenen Zigarettenresten aus. Auch liegen gelassene Flaschen und/oder Glasscherben können wie Brenngläser wirken und einen Waldbrand verursachen.

Der Kreisbrandinspektor verweist zudem darauf, dass Grillen im Wald und im Waldrandbereich wegen des Funkenflugs nur auf den eigens dafür vorgesehenen Plätzen gestattet ist. Waldbrände können zudem durch das Anzünden von alten Grasdecken an Wegen und Grabenrändern, das Verbrennen von altem Stroh sowie durch Feuer spielender Kinder entstehen. Zu besonderer Vorsicht sind auch die Fahrer von Autos mit Katalysatortechnik aufgerufen. Sie dürfen ihre Fahrzeuge unter keinen Umständen über trockenem Bodenbewuchs abstellen. Die starke Erhitzung des am Boden des Wagens angebrachten Katalysators kann leicht einen Brand auslösen.

Nach dem Strafgesetzbuch sind die fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung allgemein und das Herbeiführen einer Brandgefahr für den Wald durch Rauchen, offenes Feuer und das Wegwerfen von glimmenden Gegenständen strafbar. Landrat Frank Kilian ruft deshalb zu erhöhter Achtsamkeit auf: „Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, durch achtsames Verhalten den durch die Umwelt bereits bedrohten und geschädigten Wald, nicht zusätzlich durch Brände zu zerstören.“

Wenn ein Wald- oder Flächenbrand in Waldrandnähe bemerkt wird, sollte umgehend die Leitstelle der Feuerwehr über den kostenfreien Notruf 112 informiert werden. „Machen Sie genaue Angaben über den Ort bzw. die Örtlichkeit und das von Ihnen eingeschätzte Ausmaß des Brandes. Geben Sie Ihren Namen und eine Rückrufnummer an und warten bis die Leitstelle das Notrufgespräch beendet hat“, rät der Kreisbrandinspektor.