Telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde eingeschränkt

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Ausländerwesen

Ab Donnerstag, 8. Dezember 2022, ist deshalb die Ausländerbehörde donnerstags telefonisch nicht erreichbar

Telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde eingeschränkt

Seit Ausbruch des Kriegsgeschehens in der Ukraine und aufgrund der weltweiten politischen Lage steigt die Zahl an Geflüchteten stetig, die bei der Ausländerbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dadurch hat sich inzwischen ein erheblicher Arbeitsrückstand bei der Antragsbearbeitung aufgebaut. Um diesen Rückstand abzubauen, muss die telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde eingeschränkt werden.
Ab Donnerstag, 8. Dezember 2022, ist deshalb die Ausländerbehörde donnerstags telefonisch nicht erreichbar. Anträge für Aufenthaltstitel und Fragen können jederzeit per E-Mail an auslaenderbehoerde@rheingau-taunus.de geschickt werden. Die Antragsformulare dazu finden sich auf der Homepage des Kreises unter www.rheingau-taunus.de.

Für telefonische Rückfragen stehen die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde unter der Servicenummer 06124 / 510-594 zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montag und Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Durch die angekündigte Maßnahme erhofft sich die Verwaltung, künftig Wartezeiten für die Ausstellung von Aufenthaltstiteln merklich verkürzen zu können. Für diese Serviceeinschränkung wird um Verständnis gebeten.