"SWA" ist ab 15. August wieder möglich
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Zulassungsstelle
Wie Landrat Burkhard Albers mitteilt, darf ab dem 15. August 2013 neben den Fahrzeugkennzeichen "RÜD" auch das Altkennzeichen "SWA" wieder im Rheingau-Taunus-Kreis zugeteilt werden. Das Bundesverkehrsministerium hat dem
Wie Landrat Burkhard Albers mitteilt, darf ab dem 15. August 2013 neben den Fahrzeugkennzeichen "RÜD" auch das Altkennzeichen "SWA" wieder im Rheingau-Taunus-Kreis zugeteilt werden. Das Bundesverkehrsministerium hat dem Antrag des Landes Hessen nun stattgegeben, so dass nach der geänderten Fahrzeug-Zulassungsverordnung auch das Altkennzeichen wieder genutzt werden kann.