"SWA" ist ab 15. August wieder möglich

|

Zulassungsstelle

Wie Landrat Burkhard Albers mitteilt, darf ab dem 15. August 2013 neben den Fahrzeugkennzeichen "RÜD" auch das Altkennzeichen "SWA" wieder im Rheingau-Taunus-Kreis zugeteilt werden. Das Bundesverkehrsministerium hat dem

Wie Landrat Burkhard Albers mitteilt, darf ab dem 15. August 2013 neben den Fahrzeugkennzeichen "RÜD" auch das Altkennzeichen "SWA" wieder im Rheingau-Taunus-Kreis zugeteilt werden. Das Bundesverkehrsministerium hat dem Antrag des Landes Hessen nun stattgegeben, so dass nach der geänderten Fahrzeug-Zulassungsverordnung auch das Altkennzeichen wieder genutzt werden kann.